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Aktuelle Kurzinfo: Verkehrsrechtsurteile
Der Straßenverkehr nimmt immer weiter zu und so kommt es auch zu immer neuen Unfallkonstellationen. Heute eine Kurzauswahl einiger interessanter Gerichtsentscheidungen aus der Praxis, in thematisch ungeordneter Reihenfolge.
Reifen platzte (OLG Hamm, A.Z. 32 U 65/98) - Der Käufer eines älteren Wohnwagens erlitt kurz nach dem Kauf des Anhängers einen Unfall, der darauf zurück zu führen war, dass einer der Reifen des Wohnwagens geplatzt war. Ein Gutachter stellte fest, dass die Reifen bereits 20 Jahre alt waren (!). Der Käufer forderte daraufhin Schadenersatz. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Drängler wurde ausgebremst (LG Hildesheim, A.Z. 1 S 99/9) - Immer beliebter wird es anscheinend, einen von hinten "drängelnden" Autofahrer auszubremsen. Uns sind sogar Fälle bekannt geworden, in denen dies mit der Handbremse (!) geschah, damit die Bremsleuchten nicht aufleuchteten. Laut Landgericht Hildesheim muss sich in diesen Fällen der Vorausfahrende eine Teilschuld anrechnen lassen, in diesem Fall wurden dem Bremser sogar 60% Schuld zugesprochen.
Unfall beim Einfädeln (OLG Celle, A.Z. 14 U 239/02) - Geschieht ein Verkehrsunfall bei dem Vorgang des Einfädelns in den Verkehr und kann der genaue Hergang nicht geklärt werden, kassiert der Lenker des einfahrenden Fahrzeuges die Schuld. So entschied jedenfalls das Oberlandesgericht Celle in diesem Fall, in dem der Einfädler behauptete, der Unfallgegner hätte plötzlich die Spur gewechselt. Diese Beweisfrage konnte aber nicht geklärt werden, so dass es zu diesem Urteil kam.
Unfall bei Langsamfahrt (OLG Düsseldorf, A.Z. 14 U 53/98) - An einem dunklen Wintermorgen war ein Fahrzeugführer mit seinem PKW auf einen Bagger aufgefahren, welcher mit einer Geschwindigkeit von nur 6 km/h unterwegs war. Der Autofahrer klagte mit Erfolg gegen den Fahrer des Baggers: dieser habe die von seinem Fahrzeug ausgehende Gefahr nicht ausreichend kenntlich gemacht.
Nun bin ich so schön in Fahrt, daher schnell noch zum Thema Fußgänger auf der Fahrbahn - Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger bei Rot erneut über die Ampel läuft, nachdem er bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war. Er muss sich nicht bremsbereit halten und es trifft ihn keine Mitschuld. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin.
Dr. iur. Henning Karl HartmannRechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

