Alkohol am Steuer, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol am Steuer. Was ist, wenn man alkoholisiert mit dem Auto eine nur sehr kurze Strecke auf einem Parkplatz zurücklegt, um dort zu schlafen? Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Nochmal Thema Alkohol im Straßenverkehr. Wenn ein Verkehrsteilnehmer nur eine sehr kurze Strecke mit seinem Auto zurück legt, etwa um auf einem Parkplatz einer Diskothek, wie vom Amtsgericht Verden kürzlich entschieden, zu schlafen in seinem Auto, dann kann ihm deswegen nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden. Zumindest hat in diesem Fall das Amtsgericht Verden so entschieden.
Das Gericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, das davon auszugehen sei, der Verkehrsteilnehmer wollte sich nur einen Teil des Parkplatzes aussuchen, an dem er in seinem Auto schlafen kann, nicht aber aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, deswegen sei ihm die Fahrerlaubnis nicht zu entziehen.
Der Fall ist ähnlich zu beurteilen, wie die Fälle, in denen jemand den Motor seines Fahrzeuges nur laufen lässt, um das Fahrzeug zu beheizen, nicht aber das Fahrzeug dabei bewegt. Es handelt sich hierbei nicht um das Führen eines Kraftfahrzeuges.“

Mehr Informationen hier auf der Website oder unter Telefon Nr. 03301-536300 (Oranienburg)

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Beleidigung im Straßenverkehr, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Beleidigungen im Straßenverkehr. Dabei gilt: Je kreativer die vermeintliche Beleidigung, desto straffreier. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Beleidigungen im Straßenverkehr sind in Deutschland an der Tagesordnung. Was ist strafbar, was ist noch ok? Das Amtsgericht Rostock hatte sich kürzlich, mit einem Fall zu befassen an dem gut deutlich wird das, je kreativer, desto straffreier. Und zwar hatte es den Begriff „Parkplatzschwein“ zu beurteilen. Es erfolgte ein Freispruch gegen denjenigen, der den Begriff verwendet hatte, und zwar gegenüber einen anderen Verkehrsteilnehmer, der auf einen Behindertenparkplatz geparkt hatte. Das „Parkplatzschwein“ war nach Auffassung des Gerichtes völlig in Ordnung, weil in diesem Zusammenhang nicht auf die negativen Eigenschaften eines Schweins, sondern auf das egoistische Verhalten abgestellt wurde.“

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Voyeurismus und Stalker, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Voyeurismus, Spanner und Stalker. Wie macht sich so jemand eigentlich strafbar? Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Wie macht ein Voyeur, auch genannt Spanner, sich eigentlich strafbar? In letzter Zeit war die Frage aufgetaucht in wiefern das Beobachten anderer zum Zwecke der eigenen sexuellen Erregung strafbar ist.
Hier ist überraschender Weise kein Tatbestand des Strafgesetzbuches einschlägig, insbesondere trifft §201a, Strafgesetzbuch, den Fall des Spannens oder Beobachtens nicht, denn hier ist von Bildaufnahmen die Rede.
Als einziger Auffangtatbestand kommt der Paragraph 185, Strafgesetzbuch, die Beleidigung in Betracht. Für die Beleidigung ist aber nach der überwiegenden Auffassung erforderlich, das eine Kundgabe einer Missachtung erfolgt. Das ist üblicherweise nicht der Fall, weil der Täter häufig sein Handeln verbergen will.
Schutzlos sind Opfer deswegen noch lange nicht, denn es gibt die Möglichkeit im Zivilrechtswege auf Unterlassung, Schadensersatz oder auch Schmerzensgeld zu klagen.“

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Unfallflucht und Versicherung, Anwalt Dr.Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Unfallflucht im Straßenverkehr, geregelt in Paragraph 142, Strafgesetzbuch. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt macht sich nicht nur strafbar. Was viele unterschätzen ist, dass er im Falle des Begehens der Unfallflucht, sein Anspruch auf Leistung aus der Versicherung riskiert, und zwar sowohl aus der eigenen Haftpflichtversicherung als auch aus der Kaskoversicherung.
Denn das Begehen einer Unfallflucht stellt eine schwerwiegende, vorsätzliche Obliegenheitsverletzung dar, sodass die Kaskoversicherung ggf. kürzen kann und die eigene Haftpflichtversicherung regress nehmen kann für das was sie an die Gegenseite, nämlich den Unfallgegener, bezahlt hat.“

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Ansprüche nach Unfall, Dr. Henning Hartmann berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Versicherungen kürzen nach einem Unfallereignis sehr häufig die Ansprüche des Geschädigten. Wenn der Geschädigte ein Sachverständigen Gutachten vorlegt, kann er grundsätzlich darauf bestehen, dass der gesamte Betrag, der in diesem Gutachten erscheint, an ihn ausgezahlt wird, und zwar unabhängig davon, ob er tatsächlich reparieren lässt.

Wenn die Versicherung nun kürzt, auf Grundlage eines Alternativ-Gutachtens, so ist dies in aller Regel unzulässig. Wenn auf eine alternative Reparaturmöglichkeit verwiesen wird, dann ist das insbesondere dann unzulässig, wenn der Reparaturbetrieb einen sogenannten Versicherungstarif anbietet, oder auch wenn das Fahrzeug zuvor in einer Fachwerksatt gewartet worden war, oder wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Lebensalter noch nicht erreicht hat, oder wenn der Alternativ-Betrieb mehr als 20 km entfernt ist. Im Ergebnis kann die Versicherung in aller Regel nicht den Anspruch des Geschädigten aus dem Gutachten kürzen. Sie sollten auf eine vollständige Zahlung bestehen.“

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Amphetamine im Straßenverkehr, Dr. Henning Hartmann berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Amphetamine im Straßenverkehr und der Führerschein. Im Gegensatz zu Cannabiskonsum kommt es bei Amphetaminen (ugs. Pepp oder Speed) als sogenannte harte Droge, nicht darauf an ob ein regelmäßiger Konsum, ein gelegentlicher Konsum oder eine Abhängigkeit besteht. Der Gesetzgeber hat bei den sogenannten harten Drogen, zu denen auch Amphitamine gehören, festgelegt, das ein einmaliger Gebrauch, bzw. Konsum und die Teilnahme im Straßenverkehr die Anordung einer Medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) vorsieht.“

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Weniger Punkte durch Fahrverbot, Dr. Henning Hartmann berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Die neue Punkteregelung in Flensburg. Seit dem 1.Mai 2014 werden ein, zwei bzw. drei Punkte für Ordnungswidrichkeiten, bzw. Straftaten vergeben. Von Interesse dabei ist, das grobe Ordnungswidrichkeiten mit zwei Punkten bewertet werden, wenn sie ein Regelfahrverbot vorsehen. In der dritten Gruppe, nämlich der Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis kommt es hingegen darauf an, was in der Sache tatsächlich ausgeurteilt worden ist. Gelingt es also eine Entziehung der Fahrerlaubnis in ein Fahrverbot umzuwandeln, dann erfolgt ein Sprung von der dritten Punktegruppe in die zweite, mit deutlich positiveren Auswirkungen für den Betroffenen.“

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Alkohol im Straßenverkehr, MPU und Abstinenznachweis

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Thema Alkohol im Straßenverkehr. Während eines Straf- oder Bußgeldverfahrens vergessen viele Betroffene, dass an dessen Ende oftmals noch was anderes droht, nämlich die Fahreignungsbegutachtung, auch genannt MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung). In diesem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, dass die Vorbereitung auf eine erfolgreiche MPU, insbesondere einen Abstinenznachweis über einen längeren Zeitraum bedingt und dass dieser Abstinenznachweis schon während des Laufs des Straf- bzw. Bußgeldverfahrens begonnen werden kann. Hier ist also wichtig rechtzeitig anzufangen, damit nicht unnötig Zeit verloren wird.“

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EU-Führerschein aus Polen ist gültig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu der Frage, ob und in welchen Fällen mit einem Führerschein aus Polen in Deutschland gefahren werden darf.

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