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Drängler, Meldepflicht und geplatzter Reifen
Fast täglich ergehen vor den Deutschen Verkehrsgerichten Urteile, die für Sie als Auto fahrenden Leser wichtig sein können. Auch heute sollen daher wieder drei wichtige und interessante Entscheidungen von Gerichten rund um den Straßenverkehr kurz dargestellt werden. Vielleicht ist auch für Sie etwas von Interesse dabei.
Drängler fährt von hinten auf
Wer Drängler auf der Autobahn durch Bremsen auffahren lässt, erhält bei der Schadensregulierung in der Regel eine Teilschuld angerechnet. Vor dem Landgericht (LG) Hildesheim (A.Z.: 1 S 99/9) wurde in dem hier verhandelten Fall dem Bremser sogar ein Anteil von 60% Schuld zugesprochen. Was lernen wir daraus? Der vielbemühte Spruch "wer auffährt, hat Schuld" stimmt so nicht!
Unfallmeldung bei der Kfz-Versicherung
OLG Koblenz, A.Z. 10 U 68/00: Wer in einen Unfall verwickelt ist, muss seine Versicherung umgehend benachrichtigen. Die Meldung muss in der Regel innerhalb einer Woche (!) bei der Versicherung eingetroffen sein. Eine Autofahrerin hat mit der Schadensmeldung so lange gewartet, bis sie gerichtlich zur Zahlung des gegnerischen Schadens verurteilt worden war. Bis dahin waren in dem vorliegenden Fall fünf Wochen vergangen (in Koblenz arbeiten die Gerichte dabei noch schnell). Die Versicherung verweigerte die Kostenübernahme des Schadens sodann und bekam vor dem Gericht Recht.
Geplatzter Reifen
Der Käufer eines älteren Wohnwagens erlitt kurz nach dem Kauf des Anhängers einen Unfall, der darauf zurück zu führen war, dass einer der Reifen des Wohnwagen geplatzt war. Ein Gutachter stellte fest, dass die Reifen bereits 20 Jahre alt waren. Der Käufer forderte daraufhin Schadensersatz und bekam von dem OLG Hamm (A.Z.: 32 U 65/98) diesen auch zugesprochen.
Dr. iur. Henning Karl HartmannRechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

