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Geblitzt! Bekomme ich mein Geld zurück?
Am 10. April hatte das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden: Die Tempo 60 Vorschrift auf der Avus zwischen Dreilinden und Spanischer Allee ist rechtswidrig! Bis Ende Mai müssen die Schilder abgebaut sein, dann darf wieder mit 80 km/h gefahren werden. Doch Hunderte Autofahrer sind seit Oktober 2001 auf der Strecke geblitzt worden. Bekommen sie jetzt ihr Geld zurück?
Ganz klare Antwort: Nein! Das Verkehrsschild gilt. Auch wenn es rechtswidrig dort steht. Das Verhalten des Autofahrers muss sich nach den Verkehrsvorschriften richten. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Verkehrsschildes. Doch Hoffnung besteht für diejenigen Autofahrer, die erst kürzlich geblitzt wurden. Wenn die Widerspruchsfrist noch läuft, sollte man sich überlegen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Die Tempo 60 Regelung wurde klammheimlich eingeführt. Wegen Lärmbelästigung. Hat der Autofahrer zudem auch noch eine Rechtsschutzversicherung, kann er ohne Bedenken einen Rechtsanwalt einschalten. Kosten würden dann keine entstehen.
Dr. iur. Henning Karl HartmannRechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

