Sie suchen eine Untervertretung in Berlin, Brandenburg oder Bielefeld?
für Rechtsanwälte »neue Artikel
Interessantes und Kurioses zu Personenschäden nach einem Unfall – Dr. Hartmann & Partner
In Italien bekommen auch die Familienangehörigen des bei einem Unfall verletzten ...
Punkterabatt in Flensburg - Dr. Hartmann & Partner
Zwei Arten von Entscheidungen können zum Eintrag von Punkten in die Flensburger ...
Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug unter Privatleuten - Dr. Hartmann & Partner
Wie oft wünscht sich dann eine der Vertragsparteien, bei der Formulierung des Vertrages ...
Leistungskürzung der Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit - Dr. Hartmann & Partner
Versicherer können bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Versicherungsnehmers ...
Das "Pit-Stop-Urteil" - Dr. Hartmann & Partner
Inspektionen dienen dazu, einen bestimmten Fahrzeugzustand festzustellen, um die ...
Immer auf die Polizei: Schelte ist oft nicht gerechtfertigt
Verkehrsüberwachungen müssen sein, denn die Rücksichtslosigkeit einiger Verkehrsteilnehmer nimmt für uns alle erkennbar zu. Die Frage ist natürlich, in welchem Ausmaß. Denn: Wer ärgert sich nicht, wenn man dann selber mal geblitzt wird. Gerade Berufsfahrer sind oft von Bußgeldverfahren betroffen, hier gehört es fast zum Berufsrisiko, dass Punkte ins Haus flattern. Natürlich drängt sich vor dem Hintergrund der Kontrolldichte der Messungen und der leeren Staatskasse der Vorwurf der „Abzocke“ auf. Sicherlich teilweise auch zu Recht. Hier machen Richter und sogar Polizeibeamte hinter vorgehaltener Hand keinen Hehl daraus, dass auch für sie der Sinn einiger „Verkehrsmaßnahmen“ kaum transparent ist. In meiner Artikelserie ermutige ich Verkehrsteilnehmer seit Jahren, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren rechtlich anzugreifen. Da sich der Staat durch die massenhafte Verkehrsüberwachung einer legalen Einnahmequelle bedient, ist es das gute Recht jedes Betroffenen, sich hiergegen rechtlich zur Wehr zu setzen. Wenn der Staat seine Bescheide auf formale und technische Grundlagen stützt, darf und sollte der Betroffene mit Hilfe seines Verkehrsanwaltes den Behörden genau auf die Finger schauen. Hierzu gehört es auch, Aussagen von Polizeibeamten genau zu hinterfragen, formale Einwände zu erheben und prozesstechnische Schachzüge zu führen.
Eines sollte man hierbei aber nicht vergessen: Polizeibeamte leiden selber unter der Verkehrsüberwachungsmaschinerie des Staates. Sie sind an vorderster Front und müssen sich den Unmut der Verkehrsteilnehmer täglich anhören. Unangemessen ist nach meiner persönlichen Auffassung die "Polizistenschelte“, die ich in letzter Zeit immer wieder in der Presse lese. Es ist schlichtweg unwahr, dass Polisten Provisionen kassieren und Verkehrsdelikte flächendeckend „fingieren“. Selbst einige Rechtsanwälte stellen Polizisten in "Verkehrskolumnen“ an den Pranger. Hiervon müssen wir uns distanzieren. Alle schimpfen auf die Polizei, aber das Geschrei ist ganz groß, wenn die Polizei nicht sofort bei Fuß steht. Auch dies sollte einmal gesagt werden.
Dr. iur. Henning Karl HartmannRechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

