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Konditionsfrage: Kündigung eines Fitnessvertrages
Es gibt Streit in Deutschlands Fitnessstudios. Und zwar immer häufiger in dem Fall, in dem ein Kunde den Vertrag aufkündigen will. Schnell ist die Kündigungsfrist übersehen und es stellt sich die Frage: bin ich verpflichtet, für ein ganzes Jahr verpflichtet den Beitrag zu zahlen?
Man unterscheidet zwischen ordentlicher, also fristgemäßer, sowie außerordentlicher Kündigung.
Bei außerordentlichen Kündigungen:
Aus dem ärztlichen Attest sollte unmissverständlich hervorgehen,
dass aufgrund der Erkrankung auf unabsehbare Zeit keine
Sportausübung
mehr möglich ist. Dann kann die Möglichkeit bestehen, den
Vertrag
auch vorzeitig zu lösen.
Tipps für wirksame Kündigungen:
Damit dem schweißtreibenden Training im Studio nicht noch eine viel schweißtreibendere juristische Auseinandersetzung folgt, sollten Sie Folgendes beachten:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Fitnessstudios lassen eine Kündigung nur schriftlich zu. Widerrufen Sie gleich im Kündigungsschreiben auch eventuell erteilte Bankeinzugsermächtigungen gegenüber dem Studio zum Vertragsende. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie sich Ihr Geld notfalls im Klagewege erst mühsam zurückholen müssen. Das Studio muss dann seinen Anspruch einklagen gehen. Kündigen Sie nie „auf den letzten Drücker“. Sie müssen auf unerwartete Verzögerungen noch reagieren können. Wer sich nicht sicher ist, ob er den Vertrag über mehr als ein Jahr aufrecht erhalten will, sollte schon bei oder kurz nach Vertragsschluss eine ordentliche Kündigung zum Ende der Laufzeit aussprechen. Einer späteren Verlängerung bzw. dem Abschluss eines neuen Vertrages wird das Studio im Zweifelsfall eher zustimmen als einer Vertragsaufhebung.
Wenn Sie das Kündigungsschreiben
persönlich
abgeben:
Bestehen Sie darauf, sofort eine schriftliche
Eingangsbestätigung
zu erhalten. Sollte Ihnen eine solche verweigert werden,
überreichen
Sie das Schreiben offen unter Hinzuziehung eines neutralen
Zeugen. Notieren
Sie sich den vollen Namen Ihres Ansprechpartners im Studio
Wenn Sie per Fax oder Post kündigen:
Verwenden Sie nach Möglichkeit ein Faxgerät, das im
Sendeprotokoll
das gesendete Dokument anzeigt und heben Sie das Protokoll auf.
Bei postalischer
Kündigung verwenden Sie einen Einschreibebrief mit Rückschein.
Bestehen Sie trotzdem auf einer rechtzeitigen
Kündigungsbestätigung
durch den Betreiber des Studios. Der Rückschein beweist im
Zweifelsfall
nur, dass dem Fitnessstudio etwas zugegangen ist, nicht
zwingend, dass
es eine Kündigung war. Wenn Sie mit einem einfachen Brief
gekündigt
haben, bestehen Sie auf einer Eingangsbestätigung vor Ablauf der
Kündigungsausschlussfrist.
Wenn es zum Streit um die Wirksamkeit
der Kündigung
kommt:
Suchen Sie so schnell wie möglich einen Anwalt auf. Wenn Sie
eine
Mahnung erhalten, stellen Sie unverzüglich klar, dass Sie nicht
bereit
sind, zu zahlen. Sprechen Sie vorsorglich eine weitere Kündigung
aus. Machen Sie deutlich, dass Sie auf keinen Fall an einer
Fortführung
des Vertrages interessiert sind, z.B. durch die Rückgabe der
Zutrittsberechtigung.
Wichtig ist natürlich auch die Abwägung der Kosten. In vielen Fällen, z.B. wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht oder Prozesskostenhilfe gewährt wird, ist die Verteidigung gegen den Anspruch kostenlos.
Dieser Beitrag wird fortgesetzt.
Dr. iur. Henning Karl HartmannRechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

