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Onlineauktion – wie komme ich an mein Geld?
in Mausklick und schon ist es passiert. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag ist bei einer Internetauktion in dem Moment geschlossen, in dem der Zuschlag erteilt wird. Der überwiegende Teil von Onlineauktionen verläuft reibungslos.
Doch wie überall, es gibt auch schwarze Schafe. Einige Menschen nutzen die Anonymität des Internets für betrügerische Handlungen. Was kann ich eigentlich tun um als Käufer an meine ersteigerte Ware zu kommen oder als Verkäufer an mein Geld zu kommen?
Als Käufer - Muss ich die Ware bezahlen?
Hat man erst bei einer Onlineauktion den Zuschlag
bekommen, so
hat man sich als Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur
Abnahme
der Ware verpflichtet. Trotz weniger Mausklicks hat man
einen Kaufvertrag
geschlossen, das bestätigte auch der Bundesgerichtshof im
November
2001 (AZ: VIII ZR 13/01). Man muss natürlich nicht alles
annehmen
was einem der Verkäufer zuschickt. So gelten bei
Onlineauktionen
die gleichen rechtlichen Vorschriften wie bei jedem anderen
Kaufgeschäft.
Weicht die Beschaffenheit des ersteigerten Artikels von der
vereinbarten
Beschaffenheit ab, so muss der Käufer die Ware nicht
bezahlen.
Beispiel: die Halskette ist nur vergoldet statt Echtgold.
Bei einigen
Auktionshäusern ist die Ware auch versichert. Diese
Versicherung
springt dann ein, wenn die Ware nicht geliefert wird oder
eine andere
Beschaffenheit hat als vereinbart.
Als Verkäufer – Wie komme ich an mein Geld?
Die gängigste Form der Vertragsabwicklung ist wohl die
Vorkasse.
Hier wird der Käufer aufgefordert das Geld, den Kaufpreis,
auf
das Konto des Verkäufers zu überweisen. Erst nach
Zahlungseingang
versendet der Verkäufer dann die Ware an den
Auktionsgewinner.
Es kommt aber vor, dass die Zahlung zurückgezogen wird.
Entweder
mangels Kontodeckung oder auf Anweisung des Kontoinhabers.
Spätestens
ab jetzt sollten alle möglichen Informationen zur Auktion
gespeichert
und ausgedruckt werden. Sie enthalten wichtige Beweise zur
Feststellung
des Zahlungspflichtigen. Da ja ein Kaufvertrag geschlossen
wurde,
hat der Verkäufer auch einen Rechtsanspruch auf den
Kaufpreis.
Ein Anwalt kann bei solchen Problemen schnell und
erfolgreich helfen.
Der Käufer sollte beachten, dass eine unberechtigte
Verweigerung
der Zahlung zu weitreichenden Konsequenzen führen kann,
unter
Umständen erfolgt gerichtliche Klage und es kommt nach
einiger
Zeit der Gerichtsvollzieher, um die Zahlung einzutreiben.
Dieser Beitrag wird fortgesetzt.
Dr. iur. Henning Karl HartmannRechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

