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Rechtsschutz im Arbeitsverhältnis – was tun bei Kündigung?
Nach Kündigungen verhalten sich viele falsch – kurze Fristen beachten – Rechtsschutz oft kostenlos.
Eine Vielzahl
der mittelständischen und größeren Unternehmen
hat in den letzten Jahren Arbeitnehmer entlassen und die
Statistik
zeigt, dass sich diese Entwicklung auch in Berlin und
Brandenburg
wohl in den nächsten Jahren weiter fortsetzen wird. Kommt
dann
die Kündigung ins Haus, trifft es den Arbeitnehmer meist
unvorbereitet.
Und oft stellt sich dem Betroffenen die Frage – warum gerade
ich?
Dies ist in der Tat der springende Punkt bei der Beurteilung
der Rechtmäßigkeit
einer sogenannten betriebsbedingten Kündigung. Denn diese
muss,
um Wirksamkeit zu entfalten, nach dem Kündigungsschutzgesetz
(KSchG) sozial gerechtfertigt sein. Das heißt der
Arbeitnehmer
muss in jedem Falle sämtliche in Betracht kommenden
Arbeitnehmer
miteinander verglichen haben und sodann nachvollziehbar zu
dem Ergebnis
gekommen sein, dass es der Betroffene ist, der die Kündigung
finanziell am besten "verkraften” kann. Zudem spielen die
Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter eine
Rolle.
Die volle Beweislast für all dies trägt der Arbeitgeber.
Entsprechendes gilt übrigens im Falle der Kündigung wegen eines
angeblichen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers
("verhaltensbedingte
Kündigung”): Hier muss der Arbeitgeber eine grobe
Pflichtverletzung
und in der Regel auch eine Abmahnung vorweisen. Dieser
Darlegungslast
nachzukommen, gelingt dem Betrieb in vielen Fällen nicht. Der
Arbeitnehmer
kann sich daher oft mit Erfolg gegen die Kündigung wehren oder
zumindest
eine Abfindung verlangen. Zu beachten ist allerdings, dass das
Kündigungsschutzgesetz
nur Anwendung findet und das Gesagte daher nur zutrifft, wenn
der arbeitgebende
Betrieb mindestens zehn Angestellte hat und das in Frage
stehende Arbeitsverhältnis
seit mindestens sechs Monaten Bestand hatte.
Vermutet der Arbeitnehmer nun, dass seine Kündigung
ungerechtfertigt
ist, so muss innerhalb drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht
erhoben
werden. (Wichtig zu beachten: Die Frist beginnt erst mit
Zugang der
Kündigung!) Dies ist keine lange Bedenkzeit und bei
Überschreitung
verliert der Betroffene seine Rechte. Was viele hier
verständlicherweise
zögern lässt, sind die entstehenden Kosten. Es sollte daher
vorab geklärt werden, ob eine Rechtsschutzversicherung
besteht.
Wenn dies der Fall ist, werden sämtlich Kosten von dieser
übernommen.
Der Arbeitnehmer hat dann kein Kostenrisiko. Zudem besteht
auch im
Arbeitsrecht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu
bekommen.
Diese stellt den Kläger von den Kosten frei, wenn sein
Einkommen
bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Rechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

