Kein Fahrverbot!

Aus dem rechtsstaatlichen Übermaßverbot ergibt sich, dass eine besondere Härte Anlass sein kann, dass ein Fahrverbot, das in einem Bußgeldverfahren grundsätzlich verwirkt wurde, wegfällt. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Fällen, die von den deutschen Gerichten entschieden wurden. Denn es ist bei den Massendelikt Verkehrsordnungswidrigkeiten sehr häufig das Bestreben des Betroffenen, dass Fahrverbot nicht antreten … Weiterlesen