Nutzungsausfall: € 17.700,- zugesprochen!

Im Wege des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall hat ein Gericht nun den stolzen Betrag von € 17.700 zugesprochen. Lesen Sie mehr zu dieser interessanten Entscheidung zum Thema Anspruch auf Nutzungsausfall bzw. Nutzungsausfallentschädigung. Geschädigte nach einem Verkehrsunfall vernachlässigen oft das Thema Nutzungsausfall. Kurze Einführung: Man darf sich für die Zeit, in der das Fahrzeug unfallbedingt nicht zur … Weiterlesen

Nutzungsausfall auch bei älteren Fahrzeugen fordern!

Für Geschädigte nach einem Verkehrsunfall gilt: Auch wenn es die Versicherer zunächst ablehnen; Sie sollten den Nutzungsausfall für jeden einzelnen Tag des Ausfalls auch bei älteren Fahrzeugen bzw. einem älteren Auto fordern! Auch bei der Beschädigung eines 19 Jahre alten Fahrzeugs mit Vorschäden und einer Laufleistung von annähernd 200.000 km ist der Nutzungsausfall nach der … Weiterlesen

Nutzungsausfallentschädigung: Versicherung muss mehr zahlen!

Nutzungsausfallentschädigung bedeutet eine Entschädigung dafür, dass ein verunfallter Wagen nach dem Unfallereignis für eine bestimmte Zeit nicht genutzt werden kann. Was viele nicht wissen: Die Versicherung muss – auch – an dieser Stelle erheblich mehr zahlen, als dies freiwillig geschieht. Generell kann gesagt werden: Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte mehr Ansprüche geltend machen, als … Weiterlesen

Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Schadensposten Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg sprechen die Gerichte einem Geschädigten auch dann Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn er sich kein Ersatzfahrzeug anschafft. Darauf weisen die Versicherungen grundsätzlich nicht hin, und bestreiten häufig sogar, das es diesen Schadensposten gibt. Tatsächlich kann aber Nutzungsausfall für die Zeit verlangt werden, die in dem Gutachten aufgrund dessen abgerechnet worden ist, erscheint. Und zwar ohne Ersatzbeschaffung, ohne ein Folgefahrzeug. Voraussetzung ist natürlich, das der verunfallte PKW nicht mehr fahrtüchtig ist. Dann haben Sie in diesem Fall einen Anspruch, den sie zur Not auch einklagen sollten.“

Mehr Informationen hier auf der Website oder unter Telefon Nr. 03301-536300 (Oranienburg)

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Verkehrsunfall – wie viel Geld bekomme ich? Teil IV – Nutzungsausfall in Geld; Mietwagenkosten

Nachdem im letzten Teil der Serie zu Ansprüchen bei Verkehrsunfällen die Fahrzeugschäden im Besonderen dargestellt wurden, sollen nunmehr die weiteren Schadensposten und deren Durchsetzung näher erläutert werden. Diesmal: Die sogenannte „Nutzungsausfallentschädigung“ 1. Nutzungsausfallentschädigung Die Nutzungsausfallentschädigung steht dem Geschädigten wegen des entgangenen Gebrauchsvorteils während einer angemessenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit zu. Man soll also dafür entschädigt werden, … Weiterlesen