Manöver mit Schrottauto: Privathaftpflichtversicherung tritt nicht ein! (Benzinklausel)

Bei der Frage, ob eine Privathaftpflichtversicherung eintritt, ist immer die sogenannte „Benzinklausel“ zu beachten. Nach dieser Vorschrift ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeuges wegen Schäden aus dem sachlichen Anwendungsbereich der Privathaftpflicht ausgenommen. Voraussetzung ist der sogenannte Anführungszeichen auf Gebrauch des Fahrzeuges“. Im vorliegenden Fall hat nun ein späterer Anspruchsteller … Weiterlesen