Beschlagnahme des Führerscheins

Der Führerschein kann vom Richter, von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO wirkt zugleich als Anordnung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins. Eine Sicherstellung oder Beschlagnahme erfolgt z.B. oftmals, … Weiterlesen