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Unfallregulierung durch die Versicherung
Man kann es schon nicht mehr hören. Überall soll gespart werden, nirgends ist mehr Geld da. Nach den Banken nun also die Versicherungen. Die KFZ-Haftpflichtversicherer werfen neuerdings sogar folgende Frage auf: Gibt es überhaupt einen klaren Unfall? Am liebsten würden sie die Frage mit „nein“ beantworten und daher zunächst erst mal gar nicht mehr bezahlen.
Aber beginnen wir von vorne. Noch vor ein paar Jahren erfolgte die Regulierung eines ganz klaren Verkehrsunfalls innerhalb von zwei Wochen, teilweise sogar innerhalb von wenigen Tagen. Dies galt insbesondere für den typischen Verkehrsunfall mit einer klaren Sachlage, also z. B. den normalen Auffahrunfall. Allgemein galt der Grundsatz, dass man bei solchen Verkehrsunfällen eigentlich keinen Anwalt braucht.
Was hat sich geändert? Der Preiskampf auf dem Versicherungsmarkt geht zunehmend zu Lasten des geschädigten Autofahrers. Gerade Dumpingversicherer versuchen mit noch billigeren Prämien die Kunden der anderen Versicherung geradezu „abzujagen“. Gespart wird am Service und in der internen Verwaltung. Mitarbeiter werden entlassen und die Aktenberge auf den Tischen der verbleibenden Mitarbeitern verteilt. Die vollkommen überarbeiteten Bearbeiter wissen nicht wo ihnen der Kopf steht und schalten regelrecht auf „Durchzug“.
Kann so etwas gut gehen? Na klar: Die schleppende Regulierung spült das Geld damit doch indirekt in die Kassen der „Schwarzen Schafe“ der Versicherungsbranche, also diejenigen, die besonders schleppend arbeiten. Denn durch den gewonnenen Zinsvorteil entstehen Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Dass der Geschädigte verärgert ist, braucht die Billigversicherungen nur wenig zu stören, denn er ist schließlich nicht Kunde sondern nur lästiger Anspruchsteller - also die Gegenseite.
Wie sollte man sich als Anspruchssteller also verhalten? Hier ist es zunächst wichtig zu wissen, dass die Einschaltung eines Anwaltes erfahrungsgemäß für eine schnellere Regulierung sorgt. Mit anderen Worten, wer sich von Anfang an durch einen Anwalt vertreten lässt, bekommt schneller sein Geld. Das ist überhaupt kein Geheimnis und auch logisch. Denn in diesem Falle merkt die Versicherung sofort, dass der Geschädigte es "ernst" meint und zur Not auch vor Gericht klagt. In vielen Fällen sind wir Anwälte sogar dazu übergegangen, als erstes die Klageschrift zu entwerfen. Dieser Entwurf wird der Versicherung dann mit der Bemerkung übersandt, dass die Klage (die ja schon fertig gestellt ist!) bei Gericht eingereicht wird, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen das Geld da ist. Harte Bandagen, zugegeben. Aber, oh Wunder, auf einmal klappt es in den meisten Fällen doch ganz schnell mit der Zahlung.
Dr. iur. Henning Karl HartmannRechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

