Sie suchen eine Untervertretung in Berlin, Brandenburg oder Bielefeld?
für Rechtsanwälte »neue Artikel
Interessantes und Kurioses zu Personenschäden nach einem Unfall – Dr. Hartmann & Partner
In Italien bekommen auch die Familienangehörigen des bei einem Unfall verletzten ...
Punkterabatt in Flensburg - Dr. Hartmann & Partner
Zwei Arten von Entscheidungen können zum Eintrag von Punkten in die Flensburger ...
Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug unter Privatleuten - Dr. Hartmann & Partner
Wie oft wünscht sich dann eine der Vertragsparteien, bei der Formulierung des Vertrages ...
Leistungskürzung der Kaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit - Dr. Hartmann & Partner
Versicherer können bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Versicherungsnehmers ...
Das "Pit-Stop-Urteil" - Dr. Hartmann & Partner
Inspektionen dienen dazu, einen bestimmten Fahrzeugzustand festzustellen, um die ...
Verkehrsunfall - wie viel Geld bekomme ich? Teil 3 - Fahrzeugschäden
Nachdem bisher die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall im Überblick und auch die Schmerzensgeldansprüche im Besonderen dargestellt wurden, sollen nunmehr die weiteren Schadensposten und deren Durchsetzung näher erläutert werden.
Diesmal: Fahrzeugschäden
Grundsätzlich haftet jeder Schädiger für den von ihm verursachten Schaden. Aufgrund des Unfalls dürfen Sie als Geschädigter wirtschaftlich jedoch nicht ärmer als vorher gestellt werden. Deswegen haben Sie nach Ihrer Wahl entweder:
Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall durch Reparatur (sog. Naturalrestitution)
oder
Sie können Wert- bzw. Geldersatz (Kompensation) durch Zahlung verlangen.
Der Geschädigte muss bei der Frage, ob er sein beschädigtes Kfz reparieren lassen oder ein Ersatzfahrzeug anschaffen soll, einen Vergleich zwischen den beiden Alternativen vornehmen und zur Schadensbeseitigung die günstigere Alternative wählen. Er muss also auf der einen Seite Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung, auf der anderen Seite Wiederbeschaffungskosten abzüglich Restwert vergleichen. Im Falle der Zahlung des Wiederbeschaffungswertes müssen Sie sich den Restwert des beschädigten Fahrzeuges anrechnen lassen. Es kann dabei in der Regel von der vorliegenden Feststellung des Sachverständigen ausgegangen werden. Wissenswert ist jedoch auch, dass eine durch den Schädiger oder dessen Versicherung nachgewiesene günstigere Verwertungsmöglichkeit zu nutzen ist. Die günstigere Schadensbeseitigungsmaßnahme muss gewählt werden.
Hier noch einige Einzelheiten:
a) Abrechung auf Neuwagenbasis
Sollte das beschädigte Fahrzeug ein Neuwagen gewesen
sein,
so besteht die Möglichkeit der Schadensregulierung auf
Grundlage
der sogenannten „Neuwagenbasis“. Eine derartige Abrechnung
kommt dann in Betracht, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht
mehr
als 1.000 km gelaufen ist und maximal einen Monat bis drei
Monate
zugelassen war. In dieses Fällen erhält der Geschädigte
den vollen Neuwagenwert seiner Fahrzeuges ersetzt.
b) Eigenreparatur
Sie können natürlich ihr Fahrzeug auch selber
reparieren.
In diesem Fall können Sie dennoch den üblichen
Werkstattpreis
einschließlich eines angemessenen üblichen
Unternehmergewinns
fordern.
c) Totalschaden
Es wird dann von einem wirtschaftlichen Totalschaden
gesprochen,
wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges
übersteigen.
Die Summe, die ein vergleichbares Fahrzeug kostet, können
Sie
fordern.
Wenn der Geschädigte die Reparatur durchführen lässt,
darf diese wegen seines Interesses an der Weiterbenutzung
des gewohnten
Fahrzeuges sogar bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes
kosten,
wobei der Restwert außer Betracht bleibt. Die Reparatur des
Unfallwagens ist erst dann im Vergleich zum Kauf eines
Gebrauchtwagens
unwirtschaftlich, wenn die Reparaturkosten seinen
Wiederbeschaffungswert
um 30 % übersteigen, wobei der Wiederbeschaffungswert
brutto,
d.h. ohne Abzug des Restwerts für den Unfallwagen zugrunde
gelegt
werden kann.
Lesen Sie im nächsten Teil der Serie "Verkehrsunfall - wie viel Geld bekomme ich?" mehr zum Thema: Nutzungsausfallentschädigung.
Dr. iur. Henning Karl HartmannRechtsanwalt in Oranienburg bei Berlin

