Rechtsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Geschwindigkeitsverstoß 

Verurteilung wegen Geschwindigkeitsverstoß: Das Thema einer Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ist immer wieder von Interesse.  

Häufig führen Formfehler zur Aufhebung von Urteilen von Amtsgerichten. So auch in diesem Fall, der wohlgemerkt im (eher strengen) Bayern entschieden wurde: Das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 30.4.19  (A.Z.: 202 ObOWi 505/19) ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg aufgehoben.

Der Amtsrichter hatte es unterlassen, in der Hauptverhandlung das Fahreignungsregister zu verlesen. Dies ist ein Formfehler. Sodann hatte der Amtsrichter aber (wohl formelhaft, also wie immer) in sein Urteil hinein geschrieben, dass eine Verlesung erfolgt sei. Dies half ihm nicht, denn das Sitzungsprotokoll belegte, dass der Fahreignungsregisterauszug in der Hauptverhandlung NICHT verlesen worden war.

Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Geschwindigkeitsverstoß erfolgreich

Die Folge: auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wurde das Urteil des AG Würzburg im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Man sieht: auch in scheinbar aussichtslosen Sachen kann der Verteidiger im Einzelfall noch helfen, wenn die richtigen Verfahrensschritte eingeleitet werden.

Vergessen Sie nicht: 1.) Es geht um Ihren Führerschein, auch wenn zunächst „nur“ Punkte in Flensburg drohen. 2.) Eine Verteidigung ist für Sie komplett kostenlos, wenn eine Rechtsschutzversicherung eingreift. Dies gilt auch in Bußgeldsachen, wenn es um einen Geschwindigkeitsverstoß geht.

Haben Sie Fragen dazu? Oder möchten Sie Rechtsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes einlegen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Sie erreichen uns telefonisch unter 03301-536300 oder über www.ra-hartmann.de.