Internetrecht

Seit einiger Zeit häufen sich Beschwerden über Vertragspartner im Internet. Es geht um Käufer, die nicht zahlen, oder um Verkäufer, die nicht liefern. So genannte „Spaßbieter“ bei eBay fühlen sich an ihre Gebote nicht gebunden und verweigern nicht nur die Abwicklung des Kaufs, sondern auch jede Kommunikation. Doch welche Rechte haben Sie als Verkäufer in diesem Fall? Oder was machen Sie als Käufer, wenn Ihnen ein Artikel nicht gefällt – können Sie ihn einfach zurückgeben? Unsere Anwälte für Internetrecht helfen Ihnen bei der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen.

Das Internetrecht bezeichnet die speziellen Regeln, die bei Geschäften im Internet anwendbar sind. Es gibt neben den allgemeinen Gesetzen auch Ausnahmen für den Verkauf von Waren im Internet. Vor allem Käufer sind besser geschützt als bei einem Kauf im Geschäft: So hat ein Käufer im Internet Widerrufs- oder Rückgaberechte, die er im Geschäft auf der Straße nicht hat. So soll ihm die Chance gegeben werden, die Ware erst anzuschauen und zu begutachten, was er sonst eben im Ladengeschäft tun könnte.

Das Interenetrecht bietet aber eine weitaus größere Anzahl an Besonderheiten. Unsere spezialisierten Anwälte für Internetrecht helfen Ihnen an jeder Stelle weiter.

Sprechen Sie uns an oder nutzen Sie die Möglichkeit der Onlinerechtsberatung, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen im Internet verkaufen. Oder wurden Sie bereits von einem Wettbewerber wegen eines falschen Impressums oder einer missverständlichen Formulierung in der Widerrufsbelehrung abgemahnt? Wir helfen Ihnen, die Situation zu bereinigen. Wir helfen Ihnen auch, wenn jemand bei Ihnen etwas bestellt hat und die Zahlung nicht leistet.

Die Spezialitäten des Internetrechts gelten genauso für Sie als Kunden. Ihnen gefällt ein gekaufter Artikel nicht – was können Sie tun? Können Sie ihn einfach zurückgeben? Wer trägt die Versandkosten? Was ist ein „Privatverkauf“ bei eBay? Und gibt es im Internet auch Garantie?

Wenn Sie Fragen zum Thema Internetrecht haben, sind wir gerne für Sie da.

Rechtsprechung im Einzelnen

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