Die Mietmängeltabelle

Mietmängeltabelle

Bei der nachfolgenden Aufzählung handelt es sich um eine zufällige Auswahl von Fällen aus der Rechtsprechung verschiedener Gerichte. Es handelt sich hierbei nicht um gesetzliche Vorgaben, sondern ausschließlich um jeweils im Einzelfall ausgeurteilten Sachverhalten.

Mangel Prozentualer Abzug von der Warmmiete
Nutzung
Mitbenutzung des Trockenbodens entzogen
0 – 2,5 %
offener Kamin im Wohnzimmer nicht benutzbar 5 %
Mitbenutzung der Waschküche entzogen 10 %
Wohnzimmer unbenutzbar 10 %
Nutzungseinschränkung durch weniger qm nach Modernisierung 10 %
Abstellfläche statt vereinbartem abschliessbarem Keller 10 %
Feuchtigkeit, Wasser
Wasserrohre, die Blei enthalten, solange Wasser der TrinkwasserVO entspricht keine
Wasserfleck auf Parkett (1/4 qm) bis 5 €
Fenster bei Schlagregen undicht, Flecken im Fensterbereich in Schlaf- und Wohnzimmer 5 %
Durchfeuchtete Zimmerdecke 8 %
d. Mietanteils dieses Raumes
Flecke, Risse, geringe Feuchtigkeitsschäden in Neubau 10 %
leichte Feuchtigkeitsschäden 10 %
Stockflecken wegen Feuchtigkeit an Wänden 15 %
Feuchtigkeit in Wohnung 20 %
Wasserschäden an Wohnzimmerdecke 25 %
Feuchtigkeit und überdurchschnittliche Bodenkälte 30 %
Teilüberschwemmung der Wohnung mit Abwässern
wegen vom Vermieter nicht beseitigten Fehlern
im Abflusssystem
38 %
Lärm
Fluglärm keine
Lärmbelästigung durch Waschsalon im Haus 7 %
Laute Geräusche der Heizungsanlage 5 – 10 %
Wohnung übermäßig hellhörig 10 %
Lärmbelästigung aus Kinderarztpraxis in Wohnung darunter 10 %
Erheblicher (!) Kinderlärm in Mehrfamilienhaus 11 %
Lärmbelästigung durch Mitmieter 10 – 13 %
Belästigung durch streunende Katzen 15 %
Lärm durch angrenzenden Kinderladen 15 – 20 %
Lärmbelästigung wegen mangelhaftem Schallschutz 20 %
ruhestörender Lärm durch Mitbewohner 20 %
Taubenhaltung auf Nachbargrundstück 25 %
Baulärm nach 17 Uhr und an Wochenenden 25 %
Bedrohung mit Straftaten und Lärmbelästigung durch andere Mieter 25 %
außergewöhnlich hoher Lärmpegel wegen extremem Straßenverkehr, der nicht durch Einbau schalldämmender Fenster aufgefangen wird 30 %
immer wieder deutliche Klopfgeräusche durch Heizung im Schlafzimmer 75 % der
Schlafzimmermiete
Lärm durch andere Mieter wird von Vermieter nicht unterbunden 35 %
Heizung
Heizung unterdimensioniert 5 – 10 %
Laute Geräusche der Heizungsanlage 5 – 10 %
Heizung 20% unter vertragsgemäßer Leistung 7,5 %
kein Warmwasser für 1 Monat 10 %
Offenliegende Heizungsrohre nach Heizungseinbau 10 %
Heizleistung unzureichend wg. Schornsteinmängeln; Rauchentwicklung 10 %
keine Heizung im Schlafzimmer im Winter 20 %
überdimensionierte, mit erheblichem Energieverlust arbeitende Heizung 10 – 15 %
Heizung max. 17 – 18° 15 – 20 %
keine Heizung für 1/3 des Oktobers 25 %
max. 15 ° im Wohnzimmer 30 %
gar keine Heizung im Winter bis 100 %
sonstige Mängel
Drogenszene in Umgebung des Wohnhauses entstanden ohne konkrete Beeinträchtigung in der Wohnung keine
Unterbringung von Asylbewerbern in Nachbarschaft keine
zu wenig Müllgefäße und Haustür nicht abschließbar 5 €
fehlender anzulegender Spielplatz + Sandkiste 5 %
Treppenhausverschmutzung + Geräusch- und Geruchsbelästigung durch Lüftungsanlage 10 %
(hier: nur der Kaltmiete)
erhebliche Mängel am Treppenhaus + mangelhafte Müllbeseitigung 10 %
Störungen durch Tiefgaragenzufahrt 10 %
Fensterläden entfernt 10 %
Dusche geht nicht 17 %
Bedrohung mit Straftaten und Lärmbelästigung durch andere Mieter 25 %
Fernseh- / Rundfunkantenne defekt 50 %
der Rundfunkgebühren
Küche und WC unbenutzbar, auch wenn Ersatzräume in Nachbarhaus genutzt werden können 50 %
Totalumbau der Wohnung 100 %
während Umbauphase, auch trotz Weiterbenutzung

Weitere Minderungsquoten findet man in der Mietminderungsliste von Thieler / Vetter (Alexandra Verlag, Weilheim).

Es ist empfehlenswert, eine Minderung nur bis zu einem Betrag von weniger als 2 Monatsmieten einzubehalten, da bei ungerechtfertigter Einbehaltung eines Betrages von 2 Monatsmieten oder mehr der Vermieter zur Kündigung berechtigt ist. Man sollte daher ab diesem Betrag die Miete wieder voll bezahlen, um kein Kündigungsrisiko einzugehen und in der Höhe des Minderungsbetrags die Miete ausdrücklich nur unter Vorbehalt bezahlen.
Alle Informationen ohne Gewähr.