Vertrag per Internet

Wer über das Internet eine Versicherung abschließt oder per Post einen Kredit aufnimmt, wird durch das Gesetz über den Fernabsatz (FernabsatzG) besser geschützt.

Mehr Rechte für Verbraucher

Nach diesem Gesetz besteht ein Anspruch auf umfassende Informationen zu dem jeweils abzuschließenden Geschäft. Dazu gehören beispielsweise Angaben über das jeweilige Produkt, bei Finanzdienstleistungen über Zinssatz, Kündigungsfrist und Vertragsmodalitäten.

Zusätzlich kann ein Verbraucher ähnlich wie im Versandhandel den Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Ein Widerrufsrecht gilt auch, wenn der Anbieter seine Informationspflichten (s.o.) nicht erfüllt. Ein solches Widerrufsrecht gab es bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das auch das Recht der Fernabsatzverträge regelt, für Finanzdienstleistungen nicht. Wenn der Verbraucher seinen Widerruf ordnungsgemäß erklärt, wird der Vertrag rückabgewickelt. Wer z.B. per Internet ein Tagesgeldkonto eröffnet und Geld darauf überwiesen hat, bekommt seine Einlage zurück. Das ist beispielsweise interessant, wenn Anbieter Neukunden mit hohen Zinsen locken, die kurz nach Geldeingang wieder gesenkt werden. Leider ist diese Praxis heute nicht ungewöhnlich.

Die Regeln für den Fernabsatz gelten für alle Verträge über Finanzdienstleistungen, wie Girokonten, Kapitalanlage, Darlehen, Versicherungen und Altersvorsorge. Zusätzlich behalten aber für Versicherungsverträge die besonderen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ihre Gültigkeit.

Kann ich also auf Aktien setzen und sie nur dann behalten wenn sie steigen, im Falle von Kursverlusten aber das Geschäft ungültig machen? Leider nicht! Für Wertpapiere, insbesondere Aktienorders, gilt das Widerrufsrecht nämlich nicht. Ein Verbraucher soll nämlich nicht aus den Kursschwankungen an der Börse unter Zuhilfenahme des Widerrufsrechts ungerechtfertigt Nutzen ziehen können.

Der Verfasser dieses Artikels ist Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann. Schwerpunkte des Verfassers sind das Vertragsrecht, Strafrecht, sowie Verkehrsrecht.
Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt ein Büro in Berlin und Oranienburg
(Tel. 03301-53 63 00).

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