Die neue EU-Führerscheinrichtline und wichtige Änderungen

Führerschein nur noch 15 Jahre gültig – das ändert sich durch die neue EU-Führerscheinrichtlinie 2025

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie 2025 bringt spürbare Änderungen für alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Europa. Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Gültigkeitsdauer des Führerscheins: Künftig ist jeder neu ausgestellte Führerschein nur noch 15 Jahre gültig – EU-weit einheitlich.

Ziel dieser Regelung ist es, Daten und Dokumente regelmäßig zu aktualisieren. Alte Führerscheine mit überholten Fotos oder unleserlichen Angaben sollen Schritt für Schritt verschwinden. Zudem erhöht die zeitliche Begrenzung die Fälschungssicherheit und erleichtert den Behörden den europaweiten Datenaustausch.

Wichtig für alle Fahrerlaubnisinhaber: Nach Ablauf der 15 Jahre muss keine neue Fahrprüfung oder medizinische Untersuchung abgelegt werden. Es handelt sich um eine reine Verwaltungsmaßnahme, die dem Austausch des Dokuments dient – nicht um eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis.

Wer die Umtauschfrist versäumt und mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist, riskiert jedoch ein Bußgeld und mögliche Probleme bei Verkehrskontrollen, insbesondere im Ausland.

Mit der Richtlinie bereitet die EU auch den Weg für den digitalen Führerschein, der bis spätestens 2030 eingeführt werden soll. Damit wird der Führerschein nicht nur moderner, sondern auch europaweit digital abrufbar – ein weiterer Schritt hin zu einem einheitlichen europäischen Fahrerlaubniswesen.

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie 2025 bringt mehr Einheitlichkeit und Sicherheit, ohne die Rechte der Fahrer einzuschränken. Für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis heißt das: rechtzeitig an den Umtausch denken – aber keine Sorge vor neuen Prüfungen.

Auch die Möglichkeit des legalen Neuerwerbs der Fahrerlaubnis und somit der legalen Umgehung der MPU ist trotz neuer Führerscheinrichtlinie weiterhin möglich.

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