Der Halter haftet nicht beim Parkverstoß!
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es nun bestätigt. Ein Kfz-Halter haftet nicht automatisch für einen Parkverstoß. Fast jeder Autofahrer kennt es: das Weiterdrehen der Parkscheibe wurde vergessen oder die Zeit auf dem Parkschein wurde überschritten. An der Windschutzscheibe finden Sie dann oft das „Knöllchen“ (Strafzettel). Wussten Sie, dass der Kfz-Halter nicht automatisch dafür haftet? Das bestätigte … Weiterlesen