Neues zum EU-Führerschein nach der sog. 4.Richtlinie

Vorsicht! „EU-Führerscheine“ – neue Richtlinie, alte Maschen

Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie 2025 wächst das Interesse an europäischen Fahrerlaubnissen – und sehr wahrscheinlich leider auch die Zahl unseriöser Anbieter. Im Internet häufen sich wieder Versprechen, mit denen angeblich „legale EU-Führerscheine ohne MPU“ oder „Führerscheine aus dem Ausland in nur wenigen Wochen“ verkauft werden sollen.

Was auf den ersten Blick verlockend klingt, ist in Wahrheit fast immer rechtswidrig – und kann für Sie schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen haben.

Warum die Betrugsmasche gerade jetzt wieder zunimmt

Die aktuelle Reform bringt Bewegung in das Fahrerlaubnisrecht: Digitaler Führerschein, EU-weite Anerkennung, grenzüberschreitender Datenaustausch – all das sorgt für Unsicherheit.

Diese Unsicherheit nutzen dubiose Anbieter gezielt aus. Sie werben mit angeblichen Kontakten zu ausländischen Behörden oder „Sonderregelungen“, mit denen man eine neue Fahrerlaubnis ohne MPU erwerben könne. In Wahrheit steckt dahinter meist nichts als ein teures Stück Papier – oder eine gefälschte Fahrerlaubnis. Bei Versprechen wie etwa „EU-Führerschein ohne Wohnsitz und / oder ohne Prüfung“ sollten Sie die Kommunikation sofort beenden.

Schon in der Vergangenheit habe ich immer wieder einmal auf diese „schwarzen Schafe“ hingewiesen. Diese Betrüger scheuten sich auch nicht davor, meine Website zu spiegeln und für ihre Betrügereien zu benutzen.

Deshalb rate ich dringend dazu, bei sämtlichen Beratungen rund um die MPU oder den EU-Führerschein Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu suchen und sich persönlich / telefonisch beraten zu lassen.

Seriöse Fahrschulen oder Fahrerlaubnisbehörden verkaufen keine Führerscheine. Eine gültige EU-Fahrerlaubnis kann nur durch eine amtliche Prüfung und behördliche Erteilung entstehen – nie durch Zahlung an einen privaten Anbieter.

Was die neue EU-Führerscheinrichtlinie tatsächlich regelt

Die neue Richtlinie sorgt für mehr Transparenz und Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

Das bedeutet: Wenn eine Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen wurde, sehen auch andere EU-Länder diese Information.

Nach Ablauf der Sperrfrist ist ein legaler Neuerwerb im Ausland weiterhin möglich – aber nur dann, wenn dort ein tatsächlicher Wohnsitz besteht und die Fahrerlaubnis ordnungsgemäß erteilt wurde.

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