Polnischer und rumänischer Führerschein – in Deutschland gültig?

Viele Fragen von Interessenten erreichen mich hinsichtlich der Thematik: Rumänischer und polnischer Führerschein – sind diese in Deutschland gültig?

Es gibt weitere gute Nachrichten für die Erwerber eines ausländischen EU-Führerscheins. Bekanntlich darf mit einem solchen EU-Führerschein in Deutschland gefahren werden. Auch wenn in Deutschland noch eine MPU zu absolvieren gewesen wäre. Dies regelt die 3. Führerscheinrichtlinie der EU. Und gilt selbstverständlich auch für Führerscheine, die in Polen und Rumänien erworben wurden.

In der Vergangenheit haben sich deutsche Behörden und Gerichte mit der Erkenntnis schwergetan, dass Autofahrer in Deutschland (wieder) fahren dürfen. Auch wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen war und die Wiedererteilung von der Beibringung einer MPU abhängig gemacht wurde.

Gerade in letzter Zeit sind jedoch einige interessante Urteile ergangen, die den Autofahrern recht gegeben haben. Ob man es nun gut findet oder nicht; die MPU in Deutschland hat keinerlei Bedeutung, wenn im Ausland ein EU-Führerschein ordnungsgemäß erworben worden ist. Hintergrund ist, dass nämlich im EU-Ausland ebenfalls eine Prüfung der Fahreignung erfolgt. Und diese Fahreignungsüberprüfung ist nichts anderes, als das, was in Deutschland in Form der MPU durchgeführt worden wäre.

Aufgrund der Anerkennungspflicht unter den EU-Mitgliedstaaten ist ein rumänischer oder polnischer Führerschein in Deutschland gültig

Im Zuge der europäischen Einigung, zu der man sich auf politischer Ebene nun einmal bekannt hat, gilt dann aber die Anerkennungspflicht unter den EU-Mitgliedstaaten. Sofern es nicht zu einem Erwerb unter Vorliegen eines Wohnsitzverstoßes gekommen ist. Der Führerscheinerwerber also gemäß in dem EU-Staat, in dem die Fahrerlaubnis erworben hat, angemeldet war, kann er auch einen Führerschein erwerben, der in Deutschland gültig ist.

Weiterhin muss jede in Deutschland verhängte Sperrfrist abgelaufen sein. Dies ist bei dem Erwerb zu beachten.

Haben Sie Fragen zu einzelnen Gesichtspunkten dieser Thematik? Dann nehmen Sie gerne Verbindung auf unsere Homepage: www.ra-hartmann.de.