Provozierter Auffahrunfall

Folgende Beobachtung haben wir in unserer Kanzlei gemacht: Die Menschen kommen auf immer ausgefallenere Ideen, um zu Geld zu kommen. Durch ausgeklügelt formulierte Werbung wird immer geschickter versucht, einen in Vertragsverhältnisse aller Art hineinzulocken. So haben wir z.B. kürzlich einen im Amtsgrau gehaltenen „Zahlungsbescheid“ bekommen für die Gebühren der Eintragung in ein „offizielles Telefonverzeichnis“. Nun, bei genauem Hinschauen war der (sehr klein gedruckte) Absender ein Postfach in Malta und das Verzeichnis gab es gar nicht. Allerhand, oder? Haben Sie auch solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin neugierig, teilen Sie sie mir gerne per eMail mit: hartmann@ra-hartmann.de.

Wie ich darauf komme? Nun, auch im Straßenverkehr häufen sich derzeit die fantasievollsten Betrugsversuche. An erster Stelle sind da nach unserer Beobachtung die Fälle zu nennen, in denen durch unnötiges Abbremsen ein Auffahrunfall provoziert werden soll. Doch zum Glück siegt manchmal auch die Gerechtigkeit: In einem vom AG Frankfurt am Main (A.Z. 41 C 98/00-23) entschiedenen Fall hat durch eine solche Aktion der bremsende Autofahrer seinen Anspruch auf Schadensersatz verwirkt. Eine Zeugin sagte glaubwürdig aus, dass der vorausfahrende Autofahrer ohne erkennbaren Grund plötzlich stark abgebremst habe. Die Richter entschieden, dass der Fahrer den folgenden Wagen bewusst beschädigen wollte, oder zumindest den Fahrer disziplinieren. Dies ist verboten. Denn es ist genau umgekehrt: Es hatte der plötzlich und unnötig voll abbremsende gegen die Verkehrssicherheit verstoßen. Dieses Verhalten sei als rücksichtslos und willkürlich zu werten. Der Richter wies auf Grund dessen die Klage auf Schadensersatz ab.