RESPER-Datenaustausch und MPU-Auflagen

Heute geht es um den RESPER-Datenaustausch und MPU-Auflagen. Ein äußerst wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit dem EU-Führerschein.


Kurzüberblick:
Das RESPER-System („RESeau PERmis de conduire“) ist das EU-weite Datenaustauschsystem für Führerscheininformationen. Es dient dazu, Doppelerteilungen zu verhindern und sicherzustellen, dass jede Person nur eine gültige EU-Fahrerlaubnis besitzt. In Deutschland ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die zuständige Kontaktstelle.
Welche Daten über RESPER übermittelt werden
Die folgenden Kategorien werden im Datenaustausch weitergegeben:

  1. Personendaten:
  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  1. Führerscheindaten:
  • Ausstellender Staat (z. B. Deutschland)
  • Führerscheinnummer
  • Ausstellungs- und Ablaufdatum
  • Erteilte Klassen (A, B, C usw.)
  • Zusatzcodes (z. B. 01 für Sehhilfe, 78 für Automatik)
  1. Statusfelder:
  • Gültig / Entzogen / Ausgesetzt / Abgelaufen
  • Beginn und Ende einer Sperrfrist (falls vorhanden)
  • Datum einer Entziehung oder Annullierung
  • Hinweis, ob eine neue Fahrerlaubnis nach Entziehung wieder erteilt wurde
  1. Administrative Felder:
  • Behörde, die den Datensatz angelegt oder geändert hat
  • Datum der letzten Aktualisierung
    Was NICHT über RESPER übermittelt wird
    Die folgenden Informationen werden ausdrücklich nicht EU-weit ausgetauscht:
  • MPU-Auflagen (§ 11 FeV) oder Begutachtungsanordnungen
  • Begründungen für Entziehungen oder Sperrfristen
  • Medizinisch-psychologische Gutachten oder Ergebnisse
  • Punkte oder Delikte aus dem Verkehrszentralregister
  • Promillewerte oder sonstige personenbezogene Hintergrunddaten
    Fazit
    Ausländische Fahrerlaubnisbehörden sehen über RESPER nur, ob eine deutsche Fahrerlaubnis aktuell gültig, entzogen oder gesperrt ist. Die Tatsache, dass in Deutschland eine MPU-Auflage besteht, wird nicht übermittelt und ist für andere EU-Staaten nicht sichtbar. Nach Ablauf einer Sperrfrist kann daher rein formal eine neue Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat erteilt werden, sofern das Wohnsitzprinzip erfüllt ist.

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