Auto über Fuß in Notwehr

Das OLG Hamm hatte einen spannenden Sachverhalt zu beurteilen. Was, wenn Auto vs. Fußgänger zur Notwehr wird? Lesen Sie hier.

In den allermeisten Fällen endet ein Unfall zwischen Auto und Fußgänger vor Gericht zu Lasten des Autofahrers. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt jedoch: Nicht immer haftet der Autofahrer, selbst wenn ein Fuß verletzt wird (Urteil vom 16.04.2025 – 11 U 62/24). Hier wollte der Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil er durch ein Auto verletzt wurde. Auf den ersten Blick war der Fall klar: Auto trifft Fuß – Fahrer haftet. Doch die Umstände waren alles andere als gewöhnlich.

Der Konflikt begann, als der Kläger auf das Grundstück des Beklagten kam, um wegen ausstehender Rechnungen ein klärendes Gespräch zu erzwingen. Der Beklagte zog sich daraufhin in sein Auto zurück, schloss die Türen und wollte einfach wegfahren.

Der Kläger ließ nicht locker: Er klopfte heftig gegen die Autotür, rüttelte am Griff und forderte den Fahrer auf, auszusteigen.

Nachdem der Fahrer eine Weile in dieser Situation verharrte, entschied er, den Fuß des Klägers vorsichtig zu überrollen, um die Bedrängnis zu beenden. Vorher hatte er die Polizei verständigt, um Unterstützung zu erhalten.

Das OLG Hamm erkannte, dass der Fahrer in Notwehr gehandelt hatte:
• Der Kläger hatte ihn aggressiv bedrängt und bedroht.
• Der Fahrer war am Wegfahren gehindert worden.
• Zusätzlich wurde sein Auto physisch attackiert.

Das Gericht stellte klar: In einer akuten Bedrohungssituation darf man sich selbst schützen, auch wenn dabei eine Verletzung entsteht. Wichtig ist dabei, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist. Auf das Eintreffen der Polizei musste der Fahrer im vorliegenden Fall nicht warten.

Wer bedroht wird, darf also Notwehr anwenden (§ 32 StGB: Notwehrlage: eine tatsächliche Situation, in der man sich oder eine andere Person verteidigen muss). Diese kann auch dann gelten, wenn das Fahrzeug als Mittel der Verteidigung eingesetzt wird. Entscheidend sind immer die Gesamtumstände und das Abwägen der Maßnahmen, die ergriffen werden, um sich zu schützen.

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