Berliner Tresorraub-Prozess (Fasanenstraße): Prozesstag vom 8.4.24

Weiterer Verhandlungstag im 49-Millionen Prozess: Zeugen haben Angeklagte und Verteidiger bei Shisha-Bar-Eröffnung gesehen

Zum Verhandlungstag am 8. April 2024 waren drei Zeugen geladen. Der erste Zeuge, ein 44jähriger Polizist, der sich dem Gericht nur mit seiner Dienstnummer vorstellte, arbeitete 2019 im LKA 64 als ziviler Beamter. In dieser Tätigkeit hat er zusammen mit anderen Kollegen am 17.02.2019 der Eröffnung einer Shisha-Bar beigewohnt. Kontaktpflege mit der Polizei sei nicht unüblich. Vom Türsteher wären die Personalien kontrolliert worden. Es waren etliche Personen anwesend, die dem Polizisten und seinen Kollegen namentlich und auch vom Äußeren her bekannt waren. Der Zeuge erinnerte sich, dass auch der Angeklagte Kenan S. anwesend war. Genau so wie auch Mitglieder der Familie Al-Zein und auch ein bekannter Berliner Rapper. Sogar einer der Verteidiger dieses Prozesses, Herr Rechtsanwalt St., war bei dieser Eröffnung dieser Shisha-Bar geladen und anwesend.

Auch der zweite Zeuge, ebenfalls Polizist, wurde nur mit seiner Dienstnummer vorgestellt. Er wurde zu einem Vorfall zum Jahreswechsel 2019/2020 befragt. Der Polizist erinnerte sich an eine Auseinandersetzung vor dem Club in der Joachimsthaler Straße zwischen zwei Personengruppen. Diese konnten nur mit größerem Personalaufwand voneinander getrennt werden. Nach Hinweisen einer geplanten Racheaktion gegen den Türsteher des Clubs wurde am 2.Januar 2020 eine Gefährderansprache gegenüber 28 Personen in den Räumen der damaligen Plattenfirma „Du weisst! records“ in der Augsburger Straße durchgeführt. Anwesend waren Mitglieder der Familie Al-Zein. Dem Zeugen waren die Angeklagten Muhammet H. und Kenan S. aus diversen vorherigen Vorgängen bekannt, auch im Zusammenhang mit Schusswaffengebrauch.

Die dritte Zeugin war die bereits schon einmal gehörte Polizeibeamtin Frau T., die in der Finanzermittlung tätig war. Sie hatte nach ihrer ersten Vernehmung vom Vorsitzenden die Aufgabe bekommen, die privaten und geschäftlichen Finanzen des Mitangeklagten und Kronzeugen Thomas S. aufzulisten. Sie berichtete von sechs! Immobilien in Baden-Württemberg, die der Angeklagte und seine Ehefrau gemeinsam besitzen sowie einer Immobilie in Brandenburg, die S. allein besitzt. Alle Immobilien sind finanziert., die entsprechenden Raten wären immer pünktlich bezahlt worden. S. Gesamtvermögen sicher anzugeben sei grundsätzlich schwer, weil es aus Privatvermögen, Familienvermögen und Geschäftsvermögen bestehe. Auf die vorliegenden Zahlen gestützt würde die Zeugin aber das Gesamtvermögen des Kronzeugen Thomas S. auf minus 1,6 Mio. EUR angeben, denen 148 TEUR reines Privatvermögen entgegenstünden.

Für den kommenden Prozesstag sind keine neuen Zeugen geladen. Der Plan sei, über das weitere Vorgehen im Verfahren zu beraten und ggf. weitere Termine zu beschließen.