Die Tätigkeit einer Verkehrsrechtskanzlei

Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick in unseren Kanzleialltag geben. Um es voraus zu schicken: Wir sind hauptsächlich eine Verkehrsrechtskanzlei – bei uns dreht sich alles um das Verkehrsrecht, und zwar in verschiedener Hinsicht.
In vielen Kanzleien wird das Verkehrszivilrecht mehr nebenbei betreut. Es geht hier um Ihren Schaden und damit auch Ihr Geld. Wir haben uns für Sie auf das Verkehrsrecht spezialisiert, um Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall bestmöglich durchzusetzen. Die Versicherungen zahlen oftmals nur den vom Geschädigten geforderten Betrag. Von Seiten der Versicherung brauchen Sie nicht erwarten, dass Ihnen die vollständigen Ansprüche aus dem Unfall erläutert (und vor allem: bezahlt) werden. Das Verkehrsrecht ist komplizierter, als man denkt.
Ein Beispiel: Wenn Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat und nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Nehmen Sie einen Mietwagen nicht in Anspruch, hat der Versicherer Ihnen einen Nutzungsausfall in Höhe von einem bestimmten Betrag pro Tag (meist zwischen € 35,- und € 109, je nach Fahrzeugmodell) für 14 Tage zu zahlen, in Berlin und Brandenburg nach der Rechtsprechung sogar unabhängig davon, ob Sie sich ein neues Fahrzeug anschaffen. Durchschnittlich kommen hier € 600,- bis € 900,- zusammen. Testfrage: Hat Sie bei Ihrem letzten Unfall die Versicherung hierauf aufmerksam gemacht? Der Schaden ist fast immer höher, als die Versicherung Ihnen sagt.
Was viele nicht wissen: Der gegnerische Haftpflichtversicherer hat auch die Anwaltskosten des schuldlos Geschädigten zu übernehmen, es entstehen Ihnen als Geschädigtem durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten. Es handelt sich nämlich um einen Teil des Schadens, und den muss die Versicherung des Unfallgegners nun mal übernehmen.
Nächstes Beispiel. Ab einem Schaden von über € 700,- können Sie auch einen freien Sachverständigen mit der Schadenermittlung beauftragen. Der von Ihnen gewählte Gutachter beziffert sodann den Schaden. Die Kosten hierfür entstehenden Kosten hat ebenfalls die Versicherung des Unfallgegners zu tragen. Es handelt sich ebenfalls – wie bei den Anwaltskosten – um einen Teil des Schadens.

Verkehrsstrafrecht

Mit dem Verkehrsstrafrecht kommt man schneller in Berührung, als einem lieb ist. Hier geht es oft um den Erhalt des Führerscheins. Die Maßnahmen der Ermittlungsbehörden sind oft einschneidend. Zum Beispiel wird der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt oder nach einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort meist beschlagnahmt. Oder man gerät ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden wegen fahrlässiger Körperverletzung, weil bei einem Verkehrsunfall eine Person leicht verletzt wurde.

Wir haben uns auf die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen spezialisiert und erarbeiten gerne zusammen mit Ihnen einen Lösungsweg. Denken Sie daran: Ihr Führerschen steht auf dem Spiel. In vielen Fällen zahlt Ihr Rechtsschutzversicherer die für die Verteidigung anfallenden Kosten. Die Deckungszusage holen wir gerne für Sie ein.

Ordnungswidrigkeiten

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird geprägt von den verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen und den damit verbundenen Punkten in der „Sünderkartei“ beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Auch hier kann Ihr Führerschein in Gefahr sein.

Wichtig ist es, möglichst früh einen Verteidiger mit der Einholung einer Akteneinsicht zu mandatieren. Aus unserer Erfahrung heraus kann man sagen, dass es keine aussichtslosen Fälle gibt. Gerade in Bußgeldsachen gibt es viele Fehlerquellen. Jeder Fall wird von uns gewissenhaft überprüft und einem optimalen Ergebnis zugeführt.

Auch in Bußgeldsachen werden die anfallenden Kosten meistens von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Den Deckungsschutz holen wir gerne für Sie ein und sprechen dann mit Ihnen auch die Kostenseite frühzeitig durch.

Führerscheinrecht

Das Recht der Fahrerlaubnis ist äußerst komplex.
Wann werden Punkte in Flensburg getilgt?
Wie ist das mit der sogenannten Überliegefrist?

Wann muss ein Aufbauseminar absolviert werden?

Wann verliere ich meinen Führerschein, und wie bekomme ich ihn zurück?

Das sind nur einige Fragen aus der alltäglichen Praxis.

Haben Sie Fragen hierzu? Dann wenden Sie sich gerne an uns unter info@ra-hartmann.de.

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