E-Scooter und Alkohol

Heute soll es um das aktuelle Thema E-Scooter und Alkohol gehen.  

Sie gehören in Berlin und vielen anderen Städten inzwischen zum Straßenbild. E-Scooter erobern die Städte, seitdem der Gesetzgeber mir Wirkung zum 15.6.2019 deren Zulassung erteilt hat. Viele Anbieter haben die große Nachfrage erkannt. Der Zuwachs an Nutzern ist atemberaubend. Eine Geschäftsidee, die vom ersten Tag an Erfolg hatte.

Aber wie es in Deutschland so ist, wo eine geniale Idee ist, ist der Gegenwind von Kritikern (viele sagen auch: Nörglern) nicht weit. Schnell wurde bemängelt, die Scooter verstopften Straßen und Bürgersteige. Zudem würden erhebliche Gefährdungen für andere entstehen. Beides ist selbstverständlich Unfug. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Scooter-Fahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer ernsthaft verletzt hat. Das Gefährdungspotenzial ist viel geringer, als bei einem Fahrrad. Schon aufgrund der auf 20 km/h limitierten Geschwindigkeit. Und was das angebliche „Zumüllen“ angeht: Man stelle sich vor, jeder dieser Sharing-Nutzer würde stattdessen sein eigenes Fahrrad auf die Straße bringen (und auch abstellen müssen).

Was aber häufig beim E-Scooter unterschätzt wird, und deshalb schreibe ich diesen Artikel, ist das Thema Alkohol. Die Promillegrenzen sind nicht die eines Fahrrades (= bis 1,6 Promille straflos), sondern die eines Kraftfahrzeuges! Das bedeutet, dass die 0,5-Promille Grenze gilt und zudem schon ab 0,3 Promille (bei Ausfallerscheinungen) drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Hinzu kommt, dass die Anordnung einer MPU (bei Werten ab 1,6 Promille) droht. Es ist beim alkoholisierten E-Scooter fahren also die Fahrerlaubnis akut in Gefahr.

Also, mein guter Rat: Don`t drink and roll!