Neue Haftungsregeln für E Scooter Unfälle 2026
Neue Haftungsregeln für E Scooter Unfälle: Was sich 2026 bei Schadensersatz und Beweislast ändert
Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 neue Haftungsregeln für Unfälle mit E Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen beschlossen. Kern der Reform ist eine deutliche Verbesserung der Rechtsposition von Unfallopfern.
Künftig soll bei E Scootern die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach § 7 Absatz 1 StVG gelten. Für Fahrer soll außerdem die Haftung aus vermutetem Verschulden nach § 18 Absatz 1 StVG greifen. Damit werden E Scooter bei der Haftung in wesentlichen Punkten künftig wie andere Kraftfahrzeuge behandelt.
Wichtig: Die Neuregelung ist mit Stand 22. August 2026 noch nicht in Kraft. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen. Der beschlossene Gesetzestext sieht vor, dass die Änderung am ersten Tag des ersten auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft tritt. Das genaue Datum hängt daher von der Verkündung ab.
Welche Gesetzesnovelle steckt dahinter?
Die Reform erfolgt durch das Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt die Bundestagsdrucksache 21/5871. Der Rechtsausschuss legte dazu die Beschlussempfehlung in Bundestagsdrucksache 21/6984 vor. Der Deutsche Bundestag nahm den Gesetzentwurf am 9. Juli 2026 in unveränderter Fassung an.
Geändert werden insbesondere § 8 Nummer 1 StVG und die Übergangsregelung in § 65 Absatz 4 StVG. Elektrokleinstfahrzeuge sollen damit aus der bisherigen Haftungsausnahme des § 8 Nummer 1 StVG herausgenommen werden.
Was ändert sich bei einem E Scooter Unfall?
Die wichtigste Änderung betrifft die Frage, wer nach einem Unfall beweisen muss, wer für den Schaden verantwortlich ist.
Nach der derzeit noch geltenden Rechtslage fallen E Scooter wegen ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h grundsätzlich unter die Ausnahme des § 8 Nummer 1 StVG. Dadurch gelten die klassische Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach § 7 StVG und die Fahrerhaftung nach § 18 StVG bislang grundsätzlich nicht. Geschädigte müssen deshalb häufig nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgehen und insbesondere ein Verschulden des Fahrers nachweisen. Genau das soll sich ändern.
Neue Halterhaftung für E Scooter
Nach Inkrafttreten der Reform soll für Elektrokleinstfahrzeuge die Halterhaftung des § 7 Absatz 1 StVG gelten. Das bedeutet: Ein Geschädigter muss grundsätzlich nicht mehr nachweisen, dass der Halter persönlich einen Fehler gemacht hat.
Entsteht ein Schaden beim Betrieb des E Scooters, kann bereits die sogenannte Betriebsgefahr des Fahrzeugs eine Haftung begründen. Das ist insbesondere bei Mietrollern relevant. Bei großen Verleihsystemen ist der Fahrer regelmäßig nicht gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs. Halter kann vielmehr das Unternehmen sein, das die Fahrzeuge auf eigene Rechnung betreibt und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber besitzt.
Damit kann künftig neben dem Fahrer insbesondere der Halter als Anspruchsgegner erheblich wichtiger werden.
Neue Beweislast für E Scooter Fahrer
Auch die Haftung des Fahrers verändert sich erheblich.
Nach § 18 Absatz 1 StVG haftet der Führer eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für einen beim Betrieb verursachten Schaden. Die Haftung entfällt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht wurde. Dieses Prinzip soll künftig auch für Fahrer von E Scootern gelten.
Vereinfacht gesagt: Bislang muss häufig der Geschädigte das Verschulden des E Scooter Fahrers beweisen. Künftig wird das Verschulden zunächst vermutet. Der Fahrer muss sich gegebenenfalls entlasten. Damit verbessert sich die Beweissituation für Unfallopfer erheblich.
Muss ein E Scooter Fahrer künftig immer zahlen?
Nein. Die neue Regelung bedeutet nicht, dass ein E Scooter Fahrer nach jedem Unfall automatisch für sämtliche Schäden haftet. Der Fahrer kann sich nach § 18 Absatz 1 StVG entlasten, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht wurde. Außerdem müssen bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls weiterhin sämtliche Umstände des konkreten Unfallgeschehens berücksichtigt werden:
• Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
• ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten
• die konkrete Unfallursache
• die Betriebsgefahr beteiligter Fahrzeuge
• Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
• Zeugenaussagen
• Fotos und Videoaufnahmen
• polizeiliche Feststellungen
Die neue Beweisregel erleichtert Geschädigten die Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Unfallhergangs.
Warum wird die Haftung für E Scooter verschärft?
Ein wesentlicher Grund sind die gestiegenen Unfallzahlen. Nach den Angaben im Gesetzentwurf stieg die Zahl der Beteiligten an Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024.
Besondere Schwierigkeiten entstehen bei Mietrollern. Nach einem Unfall ist häufig nicht ohne Weiteres festzustellen, wer den E Scooter zuvor gefahren oder abgestellt hat. Halter und Fahrer sind bei Mietfahrzeugen regelmäßig unterschiedliche Personen.
Für einen Geschädigten konnte es deshalb bisher schwierig sein, überhaupt den richtigen Anspruchsgegner zu ermitteln und dessen Verschulden nachzuweisen. Die Reform soll dieses Problem entschärfen.
Was gilt bei einem falsch abgestellten E Scooter?
Gerade hier kann die neue Halterhaftung erhebliche praktische Bedeutung bekommen. Ein E Scooter muss nicht zwingend während der Fahrt mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kollidieren, damit ein haftungsrechtlicher Schaden entstehen kann. Problematisch sind beispielsweise Roller, die so abgestellt werden, dass Fußgänger, Radfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden.
Kommt jemand durch einen abgestellten oder umgestürzten E Scooter zu Schaden, stellte sich bislang häufig die Frage, wer den Roller abgestellt hat und ob dieser Person ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden kann. Die Gesetzesbegründung nennt solche Beweisprobleme als einen Grund für die Reform. Durch die vorgesehene Halterhaftung soll die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in solchen Fällen erleichtert werden.
Wer haftet bei einem Mietroller?
Bei einem Mietroller kommen mehrere Beteiligte als Anspruchsgegner in Betracht. Das können insbesondere sein:
• der Fahrer
• der Halter des E Scooters
• die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
• unter bestimmten Voraussetzungen weitere Beteiligte
Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom jeweiligen Unfallgeschehen ab. Für Geschädigte ist besonders wichtig, dass Ansprüche aus der Halterhaftung und Fahrerhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz grundsätzlich auch gegenüber dem zuständigen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden können.
Was bedeutet die Reform für private E Scooter Besitzer?
Die Neuregelung betrifft nicht ausschließlich die großen Vermieter. Auch privat genutzte Elektrokleinstfahrzeuge fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich der vorgesehenen Regelung.
Wer einen eigenen E Scooter besitzt und als Halter anzusehen ist, muss daher nach Inkrafttreten der Reform mit der verschuldensunabhängigen Halterhaftung nach § 7 StVG rechnen. Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ist deshalb besonders wichtig.
Welche Schäden können nach einem E Scooter Unfall ersetzt werden?
Welche Ansprüche bestehen, hängt vom konkreten Schaden ab. Nach einem Verkehrsunfall können insbesondere in Betracht kommen:
• Reparaturkosten
• Wiederbeschaffungsaufwand
• Sachverständigenkosten
• Abschleppkosten
• Nutzungsausfall
• Mietwagenkosten
• Behandlungskosten
• Verdienstausfall
• Haushaltsführungsschaden
• Schmerzensgeld
• weitere unfallbedingte Aufwendungen
Bei Personenschäden kann die Schadensregulierung erheblich komplexer werden als bei einem reinen Sachschaden. Insbesondere bei längerfristigen gesundheitlichen Folgen sollte frühzeitig geprüft werden, welche zukünftigen Ansprüche gesichert werden müssen.
Unfall zwischen Auto und E Scooter: Wer haftet?
Bei einem Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem E Scooter bedeutet die neue Regelung nicht automatisch, dass ausschließlich der E Scooter Fahrer haftet. Vielmehr müssen die jeweiligen Verursachungsbeiträge und die weiteren haftungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Nach Inkrafttreten der Reform wird der E Scooter allerdings stärker als bisher in das Haftungssystem des Straßenverkehrsgesetzes einbezogen. Dadurch kann sich insbesondere die Bewertung der Betriebsgefahr und der jeweiligen Haftungsanteile verändern. Eine pauschale Aussage, wonach der E Scooter oder das Auto immer hafte, wäre daher falsch. Entscheidend bleibt der konkrete Unfallhergang.
Was sollten Geschädigte nach einem E Scooter Unfall tun?
Nach einem Unfall sollte die Beweissicherung möglichst früh erfolgen. Sinnvoll sind insbesondere:
- Unfallstelle fotografieren
- Position des E Scooters dokumentieren
- Versicherungskennzeichen fotografieren
- Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen
- Personalien des Fahrers sichern, soweit möglich
- Polizei verständigen, wenn die Situation dies erfordert
- Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen
- keine vorschnellen Erklärungen gegenüber Versicherungen abgeben
Gerade das Versicherungskennzeichen kann bei einem Mietroller wichtig sein, um Halter und Versicherung zu ermitteln.
Was gilt aktuell im August 2026?
Der Bundestag hat die Reform am 9. Juli 2026 beschlossen. Mit Stand 22. August 2026 ist sie noch nicht in Kraft. Der derzeit geltende § 8 Nummer 1 StVG nimmt Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h weiterhin grundsätzlich von der Halterhaftung nach § 7 StVG aus.
Der beschlossene Gesetzestext sieht vor, Elektrokleinstfahrzeuge künftig ausdrücklich von dieser Ausnahme auszunehmen. Das Gesetz soll am ersten Tag des ersten auf seine Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten. Für Unfälle, die sich davor ereignen, bleibt nach dem beschlossenen Gesetzestext die bisherige Rechtslage maßgeblich. Das Unfalldatum kann daher für die rechtliche Beurteilung entscheidend sein.
E Scooter Unfall in Berlin oder Brandenburg
E Scooter gehören insbesondere in Berlin inzwischen zum alltäglichen Straßenbild. Entsprechend häufig entstehen rechtliche Fragen nach Zusammenstößen mit Autos, Fahrrädern und Fußgängern oder nach Unfällen durch abgestellte Mietroller.
Auch im Berliner Umland und in Brandenburg nimmt die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen zu.
Für Geschädigte und Fahrer kann entscheidend sein, welche Haftungsregel zum Zeitpunkt des Unfalls galt und welche Beweise zum Unfallhergang vorhanden sind.
Dr. Hartmann & Partner beraten im Verkehrsrecht und bei der Regulierung von Verkehrsunfällen in Berlin, Oranienburg, Brandenburg und bundesweit.
FAQ – Häufige Fragen zur neuen E Scooter Haftung
Hat der Bundestag 2026 eine neue E Scooter Haftung beschlossen?
Ja. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen am 9. Juli 2026 angenommen.
Wie heißt die Gesetzesnovelle?
Sie heißt Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr. Der Regierungsentwurf ist als Bundestagsdrucksache 21/5871 veröffentlicht.
Gilt die neue E Scooter Haftung bereits?
Mit Stand 22. August 2026 noch nicht. Die bisherige Regelung des § 8 Nummer 1 StVG gilt derzeit weiterhin.
Was ändert sich für E Scooter Fahrer?
Für Fahrer soll künftig die Haftung aus vermutetem Verschulden nach § 18 Absatz 1 StVG gelten. Der Fahrer muss sich entlasten können, wenn er eine Haftung vermeiden möchte.
Was ändert sich für E Scooter Halter?
Für Halter soll die verschuldensunabhängige Haftung nach § 7 Absatz 1 StVG gelten. Damit kann ein Halter auch dann haften, wenn ihm persönlich kein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Gilt die neue Regelung auch für Mietroller?
Ja. Gerade die Schwierigkeiten bei Unfällen mit Mietrollern waren ein wesentlicher Anlass für die Gesetzesänderung.
Wer ist bei einem Mietroller der Halter?
Halter ist nicht zwingend der Eigentümer. Entscheidend ist insbesondere, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die entsprechende Verfügungsgewalt besitzt. Bei Mietflotten kann dies regelmäßig der Betreiber sein.
Kann ich die Versicherung direkt in Anspruch nehmen?
Bei entsprechenden Ansprüchen aus der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch gegen den Versicherer bestehen.
Gilt die Reform auch für bereits geschehene Unfälle?
Für Unfälle vor Inkrafttreten der Neuregelung soll nach dem beschlossenen Gesetz weiterhin die bisherige Fassung des § 8 Nummer 1 StVG gelten.
Das Wichtigste in Kürze
Die neue Haftung für E Scooter verändert die Rechtsposition von Geschädigten erheblich.
Künftig soll nicht mehr allein die oft schwierige Frage im Vordergrund stehen, ob einem konkreten Fahrer ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Die verschuldensunabhängige Halterhaftung und die Fahrerhaftung aus vermutetem Verschulden sollen die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzansprüche erleichtern.
Für laufende Fälle ist allerdings entscheidend, wann sich der Unfall ereignet hat. Da die vom Bundestag beschlossene Reform mit Stand 22. August 2026 noch nicht in Kraft ist, muss bei jedem Unfall zunächst festgestellt werden, welche Rechtslage anzuwenden ist.
Wer nach einem E Scooter Unfall Ansprüche geltend machen möchte oder von einer Versicherung in Anspruch genommen wird, sollte deshalb den konkreten Unfallhergang und die geltende Rechtslage prüfen lassen.
Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen
• § 7 Straßenverkehrsgesetz
• § 8 Nummer 1 Straßenverkehrsgesetz
• § 18 Straßenverkehrsgesetz
• § 65 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz
• § 823 Bürgerliches Gesetzbuch
• § 115 Versicherungsvertragsgesetz
• Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr, Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/5871
• Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Bundestagsdrucksache 21/6984
• Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Juli 2026 zur Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung
• Deutscher Bundestag, Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E Rollern beschlossen, Stand 17. August 2026