Der Vorwurf des Parkverstoßes wird in Deutschland wohl tausendfach täglich erhoben. Wenn es zum Streit kommt, geht es häufig um die Kosten für die Abschleppaßnahme
Immer wieder gibt es Streit um die (durchaus erheblichen) Kosten für das Umsetzen / Abschleppen eines Fahrzeugs, wenn dieses ordnungswidrig geparkt war. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage einer Bürgerin abgewiesen, mit der diese gegen die ihr auferlegten Kosten für eine Abschleppmaßnahme vorgegangen ist. Die Bürgerin hatte sich mit der Begründung verteidigt, es bestehe in derartigen Fällen eine Nachforschungspflicht der Behörden nach dem Aufenthaltsort des Fahrers. Erst wenn dieser nicht gefunden oder telefonisch erreicht werden können, dürfe kostenpflichtig abgeschleppt werden. Dem erteilten die Richter im vorliegenden Falle jedoch eine Absage. Insbesondere könne ein längeres Abwarten mit Blick auf die Situation nicht zur Verpflichtung der Beamten vor Anordnung des Abschleppens geboten sein. Hierbei sei auch die Überlegung einzubeziehen, dass regelmäßig noch eine weitere Zeitspanne bis zum Eintreffen des abschleppenden Fahrzeuges verstreicht. Vorliegend wäre es in einem Notfall für die Fahrzeuge der Rettungsdienst und der Feuerwehr nicht möglich gewesen, an der durch die Klägerin zugeparkten Stelle vorbei zu fahren.
Die Klägerin musste daher im Ergebnis die Abschleppkosten bezahlen. Das Aktenzeichen des Urteils: VG Koblenz: 5 K 520/17.
Ein Wort noch zu den Kosten für ein solches Verfahren. Hierüber sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, um nicht „schlechtem Geld gutes Geld hinterher zu werfen“. Manche Rechtsschutzversicherer übernehmen die Anwalts- und Verfahrenskosten, auch bei Parkverstößen. Hier hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Sie sollten frühzeitig abklären, ob die Kosten abgedeckt sind, weil ansonsten ein erhebliches Kostenrisiko besteht.