Gegen Bußgeld sowieso keine Chance? – Doch!

Die Möglichkeiten gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen, wurde an dieser Stelle schon mehrfach erörtert. Die Unsicherheit vieler Bürger über die Chance und Risiken einer erfolgreichen Verteidigung ist immer noch groß. Die zahlreichen Anrufe meiner Mandanten sprechen Bände! Immer wieder werde ich gefragt, ob überhaupt Chancen bestehen, etwas gegen einen Bußgeldbescheid zu unternehmen.

Hier gilt zunächst, schnell reagieren. Ist der Bußgeldbescheid einmal zugestellt, muss schleunigst Widerspruch eingelegt werden. Die 2-Wochen-Frist ist zu beachten. Bei Blitzern bestehen grundsätzlich gute Chancen, aus dem Verfahren mit heiler Haut herauszukommen. So leiden diese Bescheide gelegentlich an Verfahrens oder Messfehlern, die der ungeschulte Bürger nicht erkennen kann. Für den Verkehrsanwalt immer wieder höchst interessant: Meldet man sich zur Akte und fügt die erforderliche Vollmacht des Mandanten bei, kommt nicht nur in Einzelfällen postwendend ein Brief der Bußgeldstelle, dass das Verfahren eingestellt wurde. Nach meiner vorsichtigen internen Statistik ist das bei 20 % der „Blitzermandate“ der Fall. Ein Zufall?

Thema Laser: Hier ist Arbeit angesagt, denn hier heißt es, das Verfahren bis zum Amtsgericht durchzuziehen. Erst durch eine taktische Befragung der Polizeibeamten in der sog. Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter kann den Beamten auf den Zahn gefühlt werden, ob denn alles nach den strengen Regeln des Gesetzgebers bei der Messung verlief. Ich bitte um Verständnis, dass zu den Einzelheiten Stillschweigen geübt wird.

Weiteres Thema: Bußgeld wegen angeblicher Verursachung eines Verkehrsunfalls. Gute Chancen für Sie, dass das Verfahren eingestellt wird. Oft streitet man sich ja schon mit der gegnerischen Versicherung über die Schuldfrage. Diese komplizierte Frage will der Amtsrichter oft nicht klären und drückt ein Auge zu, wenn der Anwalt einen entsprechenden Antrag stellt. Sofern nicht eingestellt wird, senkt der Richter teilweise das Bußgeld unter die Punktegrenze – Auch ein Erfolg. Typischer Fall bei „Glatteisunfällen“, daher mein Tipp: Merken für die kalte Jahreszeit. Zum Thema Punkte: Wer bereits ordentlich Punkt gesammelt hat, begeht geradezu einen Kardinalfehler, den Bußgeldbescheid zu akzeptieren. Hier sollte man sich gut beraten lassen, denn durch eine strategische „Salamitaktik“ kann man die Rechtskraft des Bußgeldbescheides so in die Länge ziehen, dass die alten Punkte bereits tilgungsreif sind.

Wie ist die Kostenfrage?
Alle Verfahren deckt eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung. Im schlimmsten Fall bleibt es beim Bußgeld. Es kann auch nicht schlimmer werden, denn ein geschulter Anwalt zieht rechtzeitig die Notbremse durch Rücknahme des Einspruchs – Man kann also nichts verlieren.