Das Ersteigern von Waren im Internet bei sogenannten Internetauktionen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Vor allem der Anbieter „ebay“ hat es den Internetnutzern angetan – das Geschäft boomt. Doch vom wahllosen Mitbieten als Zeitvertreib wird abgeraten. Hat man erst einmal den Zuschlag nach Beendigung der Auktion erhalten, so hat man einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen. Der Käufer hat sich dann zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Ware verpflichtet.
Die Rechtsprechung
Das Handeln im Internet hat auch den Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht, beschäftigt. Am 07. November 2001 hat der BGH (AZ: VIII ZR 13/01) eine Entscheidung des OLG Hamm zur Internetauktion des Auktionshauses „ricardo“ in letzter Instanz bestätigt. In diesem BGH-Urteil wird noch einmal mit aller Ausdrücklichkeit festgestellt, dass rechtsverbindliche Willenserklärungen auch per Mausklick abgegeben werden können, so dass auch insoweit gerade im Hinblick auf die Internetauktion nunmehr abschließend Rechtsklarheit gegeben ist. Der Bundesgerichtshof betonte ausdrücklich, dass die von den Parteien abgegebenen Erklärungen als solche ausreichten, um hier unmissverständlich den erforderlichen Erklärungsinhalt zu ermitteln.
Der Hammer fällt – was nun?
Ist der Zuschlag erteilt, stellt sich die Frage, wie es nun weitergeht. Hier bestehen bei den Teilnehmern der Auktion die größten Unsicherheiten. Der Käufer will schließlich sicher sein, dass er für sein Geld die Ware bekommt. Der Verkäufer hingegen will die Ware nicht ohne die Sicherheit, sein Geld zu bekommen, versenden.
Treuhand-Service: Der sichere Weg
Bei manchen Auktionshäusern im Internet wird die Abwicklung des Geschäftes über einen sogenannten Treuhand-Service angeboten. Diese Form der Abwicklung ist wohl die sicherste Variante. Hierbei bietet das Auktionshaus dem Käufer an, den Kaufpreis für die ersteigerte Ware auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Nach erfolgtem Zahlungseingang wird der Verkäufer benachrichtigt und aufgefordert die Ware an den Käufer zu schicken. Hat der Käufer dann die Ware erhalten und ist damit zufrieden, so teilt er das dem Auktionshaus mit und das Geld vom Treuhandkonto wird auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Somit entgeht man der Gefahr, dass die Ware nach Zahlung nicht versandt wird. Diese wohl sicherste Form des Ersteigerns von Waren im Internet ist mit Gebühren, abhängig vom Kaufpreis, verbunden.
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