Onlineauktion – wie komme ich an mein Geld?

Ein Mausklick und schon ist es passiert. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag ist bei einer Internetauktion in dem Moment geschlossen, in dem der Zuschlag erteilt wird. Der überwiegende Teil von Onlineauktionen verläuft reibungslos.

Doch wie überall, es gibt auch schwarze Schafe. Einige Menschen nutzen die Anonymität des Internets für betrügerische Handlungen. Was kann ich eigentlich tun um als Käufer an meine ersteigerte Ware zu kommen oder als Verkäufer an mein Geld zu kommen?

Als Käufer – Muss ich die Ware bezahlen?

Hat man erst bei einer Onlineauktion den Zuschlag bekommen, so hat man sich als Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Ware verpflichtet. Trotz weniger Mausklicks hat man einen Kaufvertrag geschlossen, das bestätigte auch der Bundesgerichtshof im November 2001 (AZ: VIII ZR 13/01). Man muss natürlich nicht alles annehmen was einem der Verkäufer zuschickt. So gelten bei Onlineauktionen die gleichen rechtlichen Vorschriften wie bei jedem anderen Kaufgeschäft. Weicht die Beschaffenheit des ersteigerten Artikels von der vereinbarten Beschaffenheit ab, so muss der Käufer die Ware nicht bezahlen. Beispiel: die Halskette ist nur vergoldet statt Echtgold. Bei einigen Auktionshäusern ist die Ware auch versichert. Diese Versicherung springt dann ein, wenn die Ware nicht geliefert wird oder eine andere Beschaffenheit hat als vereinbart.

Als Verkäufer – Wie komme ich an mein Geld?

Die gängigste Form der Vertragsabwicklung ist wohl die Vorkasse. Hier wird der Käufer aufgefordert das Geld, den Kaufpreis, auf das Konto des Verkäufers zu überweisen. Erst nach Zahlungseingang versendet der Verkäufer dann die Ware an den Auktionsgewinner. Es kommt aber vor, dass die Zahlung zurückgezogen wird. Entweder mangels Kontodeckung oder auf Anweisung des Kontoinhabers. Spätestens ab jetzt sollten alle möglichen Informationen zur Auktion gespeichert und ausgedruckt werden. Sie enthalten wichtige Beweise zur Feststellung des Zahlungspflichtigen. Da ja ein Kaufvertrag geschlossen wurde, hat der Verkäufer auch einen Rechtsanspruch auf den Kaufpreis. Ein Anwalt kann bei solchen Problemen schnell und erfolgreich helfen. Der Käufer sollte beachten, dass eine unberechtigte Verweigerung der Zahlung zu weitreichenden Konsequenzen führen kann, unter Umständen erfolgt gerichtliche Klage und es kommt nach einiger Zeit der Gerichtsvollzieher, um die Zahlung einzutreiben.

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