Kopfhörer ist kein Handy – Anfassen auch beim Autofahren erlaubt

Das Handy am Ohr beim Autofahren ist verboten. Doch wer der besseren Verständigung halber mit der Hand auf den separaten Ohrhörer seines Mobiltelefons drückt, verstößt nicht gegen das Handy-Verbot am Steuer seines Fahrzeuges. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem aktuellen Urteil (A.Z.: 1 Ss 187 / 08).

Allerdings gilt dies nur, wenn das Mobiltelefon in einer Handyvorrichtung liegt und das Signal zum Hörer beispielsweise über eine Bluetooth-Verbindung übertragen wird, so sieht es zumindest der Senat des OLG. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt ein Autofahrer ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig ein Mobil- oder Autotelefon benutzt, indem er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder „hält“. Es droht die Eintragung von einem Punkt in Flensburg.

Die Benutzung eines so genannten „Earsets“ sei allerdings nicht mit der Aufnahme oder dem Halten des Hörers eines Autotelefons gleichzusetzen, weil das Earset eine eigenständige Befestigung am Kopf des Fahrers besitze, so die Stuttgarter Richter. Dies ist verschiedentlich von den Instanzgerichten schon anders gesehen worden. Und weiter: an dieser andersartigen Funktionsweise ändert nach Auffassung des OLG Stuttgart auch der Umstand nichts, dass im vorliegenden Fall das „Earset“ zur Verbesserung der Hörqualität vom Betroffenen mit der rechten Hand fest ans Ohr gedrückt wurde.

Sollten Sie zu Unrecht mit einem Bußgeld oder gar Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot belegt werden, hilft nur der Einspruch. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt wird von der Rechtsschutzversicherung bezahlt. Daneben muss im Falle eines Freispruchs die Landeskasse die Kosten der Verteidigung übernehmen.

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