Neue E Scooter Regeln ab 2027: Was die eKFV Novelle für Fahrer ändert

E Scooter werden immer beliebter. Es gibt neue E Scooter Regeln ab 2027. Lesen Sie heute, was die eKFV Novelle für Fahrer ändert.

Für E Scooter gelten ab dem 1. März 2027 zahlreiche neue Verkehrsregeln. Grundlage ist die Verordnung zur Änderung der Vorschriften über Elektrokleinstfahrzeuge und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Januar 2026.

Die Novelle wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ein Teil der technischen Änderungen gilt bereits seit dem 1. April 2026. Die wesentlichen neuen Verkehrsregeln treten am 1. März 2027 in Kraft. Ziel der Reform ist es insbesondere, die Vorschriften für E Scooter stärker an die Verkehrsregeln für Fahrräder anzugleichen.

Für Fahrer bedeutet dies einerseits mehr Rechte, beispielsweise beim Nebeneinanderfahren oder beim Grünpfeil für den Radverkehr. Andererseits gelten neue Pflichten, höhere Verwarnungsgelder und strengere technische Anforderungen an neue Fahrzeuge.

Welche Gesetzesnovelle regelt die neuen E Scooter Vorschriften?
Rechtsgrundlage ist die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung vom 30. Januar 2026. Amtliche Fundstelle: Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 32

Die Verordnung ändert insbesondere:
• die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV
• die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO
• die Bußgeldkatalog-Verordnung, kurz BKatV

Nach Artikel 5 Absatz 2 der Änderungsverordnung treten die für den Straßenverkehr besonders wichtigen Artikel 2 bis 4 am 1. März 2027 in Kraft.
Das bedeutet: Die neuen Verkehrsregeln sind nicht lediglich geplant oder politisch angekündigt. Sie sind bereits beschlossen und verkündet.

E Scooter werden rechtlich stärker Fahrrädern gleichgestellt
Eine der wichtigsten Veränderungen besteht darin, dass die besonderen Verhaltensregeln für E Scooter künftig nicht mehr überwiegend in der eKFV stehen.

Die bisherigen §§ 9 bis 13 eKFV werden mit Wirkung zum 1. März 2027 gestrichen. Stattdessen werden die entsprechenden Vorschriften direkt in die StVO integriert. Damit verfolgt der Verordnungsgeber den Grundsatz: Wo es verkehrsrechtlich sinnvoll ist, sollen für E Scooter und Fahrräder künftig vergleichbare Regeln gelten. Das erleichtert nicht nur die Anwendung der Vorschriften, sondern führt auch zu mehreren konkreten Änderungen für E Scooter Fahrer.

Dürfen E Scooter ab 2027 nebeneinander fahren?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.

Bislang bestimmt § 11 Absatz 1 eKFV, dass Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen einzeln hintereinander fahren müssen. Diese Sonderregel entfällt zum 1. März 2027.

Künftig wird die Regelung des § 2 Absatz 4 StVO auf Elektrokleinstfahrzeuge erweitert. Danach dürfen E Scooter nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Wird der übrige Verkehr durch das Nebeneinanderfahren behindert, muss weiterhin hintereinander gefahren werden.

Die gelegentlich verwendete Formulierung, dass das Fahren in Gruppen generell erlaubt werde, ist daher missverständlich. Eine Gruppe von E Scooter Fahrern erhält kein uneingeschränktes Recht, nebeneinander die Fahrbahn oder einen Radweg zu blockieren.

Darf man mit dem E Scooter bei Rot am Grünpfeil abbiegen?
Ab dem 1. März 2027 gilt der spezielle Grünpfeil für den Radverkehr auch für Elektrokleinstfahrzeuge.

Die Änderung wird insbesondere über § 37 StVO und die Angleichung der Regelungen für den Radverkehr umgesetzt. Dabei ist wichtig: Ein Grünpfeil bedeutet nicht, dass bei Rot ohne Anhalten abgebogen werden darf.

Der Fahrer muss zunächst anhalten. Erst anschließend darf nach rechts abgebogen werden, sofern andere Verkehrsteilnehmer dadurch weder behindert noch gefährdet werden. Die neue Vorschrift betrifft damit den Grünpfeil, der bisher ausschließlich für den Radverkehr galt.

Gilt Radverkehr frei ab 2027 auch für E Scooter?
Ja.

Besonders praxisrelevant ist der neue § 39 Absatz 7a StVO. Danach gilt das auf Verkehrszeichen verwendete Sinnbild für den Radverkehr künftig grundsätzlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend.

Das bedeutet beispielsweise: Ist ein Gehweg oder eine Fußgängerzone durch das Zusatzzeichen Radverkehr frei freigegeben, dürfen dort grundsätzlich auch E Scooter fahren. Bislang war hierfür regelmäßig eine gesonderte Freigabe für Elektrokleinstfahrzeuge erforderlich.

Für Städte und Gemeinden bedeutet dies weniger zusätzliche Beschilderung. Allerdings können die zuständigen Behörden E Scooter auf bestimmten Flächen weiterhin ausdrücklich ausschließen, wenn die örtliche Verkehrssituation dies erforderlich macht.

Wie schnell darf ein E Scooter auf einem freigegebenen Gehweg fahren?
Auch wenn ein Gehweg oder eine Fußgängerzone für E Scooter freigegeben ist, haben Fußgänger Vorrang. Es gilt Schrittgeschwindigkeit.

Die Freigabe durch das Zusatzzeichen Radverkehr frei bedeutet daher keineswegs, dass ein E Scooter mit seiner zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch eine Fußgängerzone fahren darf. Gerade in Innenstädten kann diese Regelung bei Unfällen oder Bußgeldverfahren von erheblicher Bedeutung sein.

Müssen E Scooter ab 2027 Blinker haben?
Für neue Elektrokleinstfahrzeuge gelten künftig strengere technische Anforderungen.
Nach § 5 eKFV werden Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) für neue Fahrzeuge verpflichtend.

Das Bundesministerium für Verkehr stellt klar, dass ab dem Jahr 2027 neu produzierte Elektrokleinstfahrzeuge grundsätzlich mit Blinkern ausgestattet sein müssen. Die Verpflichtung betrifft damit insbesondere neu hergestellte und neu genehmigte Modelle. Für bereits vorhandene E Scooter gibt es jedoch eine wichtige Ausnahme.

Muss ein alter E Scooter mit Blinkern nachgerüstet werden?
Nein.

Wer bereits einen zugelassenen E Scooter besitzt, muss diesen grundsätzlich nicht wegen der neuen Vorschriften mit Blinkern nachrüsten. Nach den Übergangsregelungen des § 15 eKFV können Elektrokleinstfahrzeuge mit bestehender Allgemeiner Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis weiter genutzt werden.

Das Bundesministerium für Verkehr bestätigt ausdrücklich, dass ältere Fahrzeuge nicht nachgerüstet werden müssen. Bei einem E Scooter ohne Blinker muss die Fahrtrichtungsänderung weiterhin rechtzeitig und deutlich angezeigt werden.

Welche weiteren technischen Anforderungen gelten für neue E Scooter?
Die Novelle beschränkt sich nicht auf Blinker. Die technischen Anforderungen werden in mehreren Punkten verschärft:

• voneinander unabhängige Vorder und Hinterradbremsen bei mehrachsigen Fahrzeugen
• neue Anforderungen an die Batteriesicherheit
• zusätzliche Prüfungen der Bremsleistung bei Nässe
• zusätzliche Anforderungen an vorhandene Fahrzeugständer
• neue Anforderungen an Fahrzeug Identifizierungsnummer und Fabrikschild
• strengere fahrdynamische Prüfungen

Ziel der technischen Änderungen ist eine Verbesserung der Betriebssicherheit neuer Elektrokleinstfahrzeuge.

Neue Bremsvorschriften für E Scooter
Nach § 4 Absatz 3 eKFV müssen mehrachsige Elektrokleinstfahrzeuge künftig über voneinander unabhängige Vorder und Hinterradbremsen verfügen. Das betrifft vor allem die üblichen zweirädrigen E Tretroller. Zusätzlich werden die Prüfverfahren verschärft. Die Bremswirkung muss künftig auch unter Nassbedingungen geprüft werden.

Damit reagiert der Verordnungsgeber auf Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Untersuchung der Verkehrssicherheit von Elektrokleinstfahrzeugen.

Höhere Bußgelder ab März 2027
Mit der Reform wird auch die Bußgeldkatalog Verordnung geändert.
Besonders relevant sind zwei Fälle:
E Scooter unerlaubt auf dem Gehweg
Das Verwarnungsgeld für das unerlaubte Befahren eines Gehwegs steigt im Regelfall auf 25 Euro.

Je nach Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung können höhere Beträge entstehen.
• 25 Euro im Grundfall
• 30 Euro bei Behinderung
• 35 Euro bei Gefährdung
• 40 Euro bei Sachbeschädigung
Damit werden die Sanktionen stärker an diejenigen für den Radverkehr angeglichen.

Zu zweit auf dem E Scooter wird deutlich teurer
Auch das Fahren mit mehreren Personen bleibt verboten. Die neue StVO Regelung nimmt Elektrokleinstfahrzeuge ausdrücklich in das Verbot der Personenbeförderung auf.
Der Regelsatz steigt von bislang 5 Euro auf 25 Euro.

Was ändert sich beim Abstellen von Mietrollern?
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Sharing Anbieter.
Mit dem neuen § 12 Absatz 4b StVO wird ausdrücklich geregelt, dass Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, wenn dadurch niemand gefährdet oder behindert werden kann.
Für Mietflotten gibt es jedoch eine wesentliche Besonderheit: Das gewerbliche Bereitstellen stationsunabhängig vermieteter E Scooter im öffentlichen Straßenraum gilt künftig ausdrücklich nicht als Parken im Sinne der StVO.

Dadurch erhalten Städte und Gemeinden eine klarere rechtliche Grundlage, die Aufstellung von Sharing Fahrzeugen durch örtliche Vorgaben und Sondernutzungsregelungen zu steuern. Das kann insbesondere in Städten mit vielen Mietrollern erhebliche praktische Auswirkungen haben.

Was bedeutet die Neuregelung für Berlin?
Gerade in Berlin sind E Scooter ein fester Bestandteil des Straßenverkehrs.

Die Neuregelungen betreffen deshalb zahlreiche alltägliche Situationen, beispielsweise:
• E Scooter auf Radwegen
• E Scooter in Fußgängerzonen
• Grünpfeile für den Radverkehr
• freigegebene Gehwege
• abgestellte Mietroller
• Unfälle zwischen E Scootern und Radfahrern
• Unfälle zwischen E Scootern und Fußgängern
• Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen

Bei örtlichen Freigaben oder Verboten kann jedoch die konkrete Beschilderung entscheidend sein. Berlin kann zudem im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eigene Regelungen für Sharing Anbieter und Abstellflächen treffen.

E Scooter Unfall nach neuen Verkehrsregeln: Warum die StVO wichtig bleibt
Die neuen Regeln können auch bei der Haftung nach einem Verkehrsunfall eine wichtige Rolle spielen. Verstößt ein E Scooter Fahrer beispielsweise gegen Vorschriften über:

• Vorfahrt
• Rotlicht
• Geschwindigkeit
• Rücksichtnahme auf Fußgänger
• zulässige Verkehrsflächen
• Abbiegen
• Nebeneinanderfahren

kann dieser Verstoß bei der Beurteilung eines Unfalls berücksichtigt werden.
Ob und in welchem Umfang eine Person haftet, lässt sich jedoch nicht allein aus einem einzelnen Verkehrsverstoß ableiten.
Entscheidend sind immer der konkrete Unfallhergang und die jeweils anwendbaren Haftungsvorschriften.

Nicht mit der neuen E Scooter Haftung verwechseln
Die eKFV Novelle und die Reform der Unfallhaftung sind zwei unterschiedliche Gesetzgebungsvorhaben.

Die hier erläuterte Novelle betrifft insbesondere Verkehrsregeln, technische Anforderungen und Bußgelder.

Daneben wurde 2026 ein eigenes Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen beschlossen. Dieses betrifft insbesondere die Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz sowie die Fahrerhaftung aus vermutetem Verschulden.

Beide Reformen können bei einem E Scooter Unfall relevant sein, beruhen aber auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

FAQ – Häufige Fragen zu den E Scooter Regeln 2027
Ab wann gelten die neuen E Scooter Regeln?
Die wesentlichen neuen Verkehrsregeln treten am 1. März 2027 in Kraft.
Ist die E Scooter Novelle bereits beschlossen?
Ja. Die Änderungsverordnung wurde am 30. Januar 2026 erlassen und am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Dürfen E Scooter 2027 nebeneinander fahren?
Ja, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Dürfen E Scooter den Grünpfeil für Radfahrer nutzen?
Ab dem 1. März 2027 ja. Vor dem Rechtsabbiegen bei Rot muss zunächst angehalten werden.
Gilt Radverkehr frei auch für E Scooter?
Ab dem 1. März 2027 grundsätzlich ja. Kommunen können E Scooter jedoch örtlich ausschließen.
Muss mein alter E Scooter einen Blinker bekommen?
Nein. Für bereits zugelassene Fahrzeuge besteht grundsätzlich keine Nachrüstpflicht.
Müssen neue E Scooter Blinker haben?
Für neu produzierte Elektrokleinstfahrzeuge gelten ab 2027 entsprechende technische Anforderungen an Fahrtrichtungsanzeiger.
Darf man weiterhin zu zweit auf einem E Scooter fahren?
Nein. Die Personenbeförderung bleibt verboten. Der Regelsatz steigt auf 25 Euro.
Darf ein E Scooter auf dem Gehweg fahren?
Grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme besteht insbesondere bei entsprechender Freigabe. Ab März 2027 genügt grundsätzlich das Zusatzzeichen Radverkehr frei. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit und der Fußgängerverkehr hat Vorrang.

Das Wichtigste in Kürze
Die E Scooter Reform 2027 bringt deutlich mehr als nur eine neue Blinkerpflicht.

Zum 1. März 2027 werden die Verkehrsregeln für Elektrokleinstfahrzeuge umfassend in die StVO integriert und in vielen Bereichen an die Vorschriften für Fahrräder angeglichen.

E Scooter dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen nebeneinander fahren, den Grünpfeil für den Radverkehr nutzen und zahlreiche mit Radverkehr frei gekennzeichnete Flächen ebenfalls befahren.

Gleichzeitig steigen einzelne Verwarnungsgelder und neue Fahrzeuge müssen strengere technische Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Gerade nach einem Unfall oder bei einem Bußgeldverfahren kann entscheidend sein, welche Vorschrift zum Unfallzeitpunkt galt und welche örtliche Beschilderung vorhanden war.

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen
• Verordnung vom 30. Januar 2026 zur Änderung der Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
• Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nummer 32, ausgegeben am 6. Februar 2026
• Artikel 1 der Änderungsverordnung, Änderungen der eKFV
• Artikel 2 der Änderungsverordnung, weitere Änderungen der eKFV zum 1. März 2027
• Artikel 3 der Änderungsverordnung, Änderungen der Bußgeldkatalog Verordnung
• Artikel 4 der Änderungsverordnung, Änderungen der Straßenverkehrs Ordnung
• Artikel 5 Absatz 2 der Änderungsverordnung, Inkrafttreten der Artikel 2 bis 4 am 1. März 2027
• § 2 Absatz 4 StVO in der ab 1. März 2027 geltenden Fassung
• § 12 Absatz 4b StVO in der ab 1. März 2027 geltenden Fassung
• § 37 Absatz 2 StVO in der ab 1. März 2027 geltenden Fassung
• § 39 Absatz 7a StVO in der ab 1. März 2027 geltenden Fassung
• §§ 4, 5 und 15 eKFV
• Bußgeldkatalog Verordnung in der ab 1. März 2027 geltenden Fassung
• Bundesministerium für Verkehr, FAQ zur Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung

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