Neue Erkenntnisse im 49 Millionen-Prozess: ein Angeklagter räumt seine Mittäterschaft ein

Es gibt neue Erkenntnisse im 49 Millionen-Prozess um den Goldraub in der Berliner Fasanenstraße. Ein Angeklagter räumt seine Mittäterschaft ein. Lesen Sie hier vom Prozesstag am 10.6.24.

Der Vorsitzende erteilte am 10. Juni 2024 dem Rechtsanwalt A. das Wort. Er ist der Verteidiger von Muhammet H. und verlas im Namen seines Mandanten eine Erklärung. Sein Mandant räumt ein, an der Vorbereitung des hier verhandelten Einbruchs mitgewirkt zu haben. Der Mitangeklagte Mahmoud M. hatte sich Geld geliehen von Personen, die ungeduldig waren und mit sehr unangenehmen Konsequenzen drohten.

Mahmoud M. hatte Kontakte zu einem Goldhändler und Inhaber einer Schließfachanlage. Dieser Goldhändler ist der Mitangeklagte und Kronzeuge dieses Verfahrens, Thomas S. Dieser hatte laut Mahmoud M. auch die Idee zum Einbruch in sein eigenes Unternehmen. Der Muhammet H. habe den Kronzeugen S. aber zum ersten Mal auf dem Parkplatz vom Bauhaus in Halensee getroffen, auf Einladung von Mahmoud M. Dort wurden von Thomas S. sämtliche Sicherheitsvorkehrungen seiner Schließfachanlage „Vallog GmbH“ in der Fasanenstraße 77 erläutert, um vorsätzlich sein eigenes Unternehmen in Millionenhöhe bestehlen zu lassen. Thomas S. sei bei den Gesprächen mit den Mitangeklagten von einer Beute von mindestens 15 Millionen Euro ausgegangen, eher mehr. Davon wollte er selbst 5 Millionen Euro für sich, zusätzlich dazu forderte er den Erlass aller Außenstände bei Bilall M. und anderen Personen.

Aus taktischen Gründen hatte Thomas S. zum Zeitpunkt der ersten Treffen mit den Mitangeklagten sein bisheriges Sicherheitsunternehmen WISAG schon länger nicht mehr bezahlt. Er soll dies begründet haben mit der Absicht, dass so der geplante Austausch der derzeitigen Sicherheitsfachkräfte gegen ein Schein-Unternehmen, das beim Einbruch mitwirkt, nach außen glaubhafter wirken würde.

Er, Muhammet H., habe dann den Kontakt zu den Personen hergestellt, die den Einbruch übernehmen könnten. Er kenne diese Personen aber nicht persönlich. Der Mitangeklagte Kenan S. wurde ebenfalls mit einbezogen. Der Kronzeuge habe alle darauffolgenden Treffen selbst initiiert. Bei einem der Treffen mit dem Kronzeugen sei auch ein Rechtsanwalt D. zugegen gewesen. Er, H., war während des Einbruchs zu Hause. Eine Aufteilung der Beute war erst sechs Monate nach der Tat vorgesehen, damit „Gras über die Sache wachsen“ kann.

Der Vorsitzende erklärte, dass in Absprache mit der Staatsanwaltschaft der Wert der entwendeten Gegenstände anhand des nachgewiesenen Verlustes der in diesem Verfahren gehörten Geschädigten errechnet werden soll. Was bei einigen Zuhörern die Frage aufwarf, ob die Verluste der übrigen – zum größten Teil nicht gehörten – Geschädigten mit in die Rechnung der Staatsanwaltschaft einfließen wird?

Die für den 10. Juni 2024 geladenen Zeugen sollen aus verfahrenstaktischen Gründen erst zum nächsten Prozesstag (Montag, 24.Juni 2024) gehört werden.

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