Prozesstag am 30.5.24 im Berliner Tresorraubprozess – Richter ohne Aussagegenehmigung!

Im 49 Millionen- Prozess am Landgericht in Berlin ging es am 30.4.24 weiter. Kurios: Ein als Zeuge geladener Richter aus einem Parallelverfahren konnte nicht gehört werden. Er hat keine Aussagegenehmigung.

Zum heutigen Prozesstag (30. Mai 2024) war der Richter aus dem Geldwäscheprozess aus Karlsruhe geladen. Dieser teilte dem Gericht jedoch mit, dass er noch keine Aussagegenehmigung hat, weil der Prozess in Karlsruhe noch nicht abgeschlossen ist. Daraufhin beantragte der Verteidiger des Bilall M., Herr RA Conen, die Ladung der Anwälte Herrn Dr. W. und Herrn RA W. zum kommenden Prozesstermin. Sie hätten Mandanten im Geldwäscheprozess vertreten, und wären zur Aussage bereit. Zudem benötigen sie keine Aussagegenehmigung. Die Aussagen der beiden Rechtsanwälte würden laut RA Conen nochmals belegen, dass der Angeklagte und Kronzeuge Thomas S. zu keiner Zeit vom Mitangeklagten Bilall M. zur Tat gedrängt oder auch nur überredet worden ist. Der Vorsitzende wird bis zum kommenden Prozesstag über diesen Beweisantrag entscheiden.

Der Verteidiger RA Conen stellte einen weiteren Beweisantrag: es sollen zehn Minuten aus einem Verhör des Kronzeugen vom 20.03.2023 gehört werden. Damit soll bewiesen werden, dass das erste Gespräch des Mitangeklagten und Kronzeugen nicht allein mit Bilall M. geführt wurde, sondern auch mit dem Angeklagten „Mo“. Nach einer kurzen Verhandlungspause wurde der Mitschnitt abgespielt. Der Kronzeuge S. schien sehr unsicher und konnte sich an wenig erinnern. Der Staatsanwalt fügte an, dass der Kronzeuge nur deshalb so „rumeiere“, weil er sich nicht genau an die einzelnen Abläufe erinnern würde. Außerdem habe der Kronzeuge und ehemalige Geschäftsführer der „Vallog GmbH“ ja auch nie behauptet, von Bilall M. unter Druck gesetzt worden zu sein.

Zum ersten Beweisantrag regte der Staatsanwalt an, dass – sollten die Rechtsanwälte aus dem Geldwäscheprozess aussagen – auch die zuständige Staatsanwältin geladen werden solle. Es folgt ein verbaler Schlagabtausch zwischen einigen Rechtsanwälten und dem Staatsanwalt. Der Vorsitzende schlichtet mit den Worten: „Am Ende hängt der Ausgang von der Beweiswürdigung ab.“ Der Vorsitzende fragte nun die Angeklagten, ob sich jemand in der Hauptverhandlung zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern möchte. Nur der Kronzeuge S. war zunächst bereit dazu. Alter: 53 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, Schulabschluss mit der Mittleren Reife, Ausbildung zum Bürokaufmann während des Wehrdienstes, später auch Fachwirt für Immobilien, ab 2009 Edelmetallhandel und Finanzdienstleister in Berlin und am Bodensee. Derzeit sei er insolvent und stehe unter Polizeischutz.

Im Anschluss daran kündigten die anderen Verteidiger an, dass ihre Mandanten am kommenden Verhandlungstag, 10.06.2024, ebenfalls einige Angaben machen werden. Auch davon werden wir Sie wie gewohnt informieren.

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