Ohne MPU Führerschein zurück bekommen!

Es ist eine der häufigsten Fragen im Verkehrsrecht. Nach einem Strafverfahren wegen Alkohol: Wie bekomme ich meinen Führerschein ohne MPU zurück. Es ist ein Thema, zu dem so viel „Halbgares“ im Internet kursiert, dass ich heute noch einmal kurz und übersichtlich die beiden EINZIGEN Wege aufzeigen will. Also heute kurz und knackig: Ohne MPU zurück zur Fahrerlaubnis, so geht es.

Kurze Erinnerung, damit das Nachfolgende an die richtige Stelle fällt: nach Abschluss eines Strafverfahrens kann die Führerscheinstelle auf den Plan treten, um die MPU anzuordnen. Und zwar im Rahmen der Wiedererteilung. Was viele als „Doppelbestrafung“ empfinden, wird von der Behörde als Maßnahme zur Sicherheit im Straßenverkehr bezeichnet. Muss man deswegen den Kopf in den Sand stecken? Nein! Denn: Auch ohne die MPU gibt es Wege den Führerschein zurück zu bekommen. Das ist die gute Nachricht. Diese ist umso wichtiger, weil die Möglichkeiten der Anordnung der MPU durch die Führerscheinstellen jüngst erweitert wurden (vgl. hierzu das Urteil des BVerwG vom 17.3.21, A.Z.: 3 C 3.20).

Ohne MPU Führerschein zurück

Weg Nr.1: Feststellung der Fahreignung im Urteil

Der eine Weg führt über das strafgerichtliche Urteil. Was viele nicht wissen: § 3 III und IV StVG besagt, dass die Behörde an den Inhalt dieses Urteils gebunden ist. Im Strafverfahren sollte Ihr Verteidiger also alle Möglichkeiten nutzen, um die Feststellung der Fahreignung im Strafverfahren zu erreichen. Wenn das Urteil des Strafgerichts die Geeignetheit feststellt, ist die Behörde hieran gebunden. Denn die Feststellung der Fahrungeeignetheit ist eine Maßnahme der Besserung und Sicherung (§§ 69 ff. StGB). Wenn man das Gericht umgekehrt überzeugen kann, auf „Geeignet“ zu erkennen, darf die Führerscheinstelle im Nachgang nicht geltend machen, auf Eignung selber zu überprüfen. Die Folge: Keine MPU, die Fahrerlaubnis muss neu erteilt werden.

Weg Nr.2: Fahrerlaubnis aus dem EU-Ausland.

Als zweiter Weg besteht die Möglichkeit, im EU-Ausland die Fahrerlaubnis zu erwerben, mit der dann man dann auch wieder in Deutschland fahren darf. Bei ordnungsgemäßem Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis ist diese auch in Deutschland gültig. Dies ungeachtet einer eventuellen Vorgeschichte in Deutschland, also auch wenn hier vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren wäre. ACHTUNG: dies gilt nur, sofern der Erwerb der Fahrerlaubnis nach Ablauf einer in Deutschland laufenden Sperrfrist erfolgte. Diese Rechtslage folgt aus der Richtlinie 2006/126/EG v. 20.12.06 (sog. dritte Führerscheinrichtlinie) der EU. Bei gültigem Erwerb der Fahrerlaubnis im EU-Ausland darf man mit dieser Fahrerlaubnis in Deutschland fahren. Hinsichtlich der zu erfüllenden Voraussetzungen sollte sich der Betroffene frühzeitig informieren. Z.B. wie das Wohnsitzerfordernis erfüllt wird. Denn es sollte alles richtig gemacht werden. Dann ist die Folge: Keine MPU, trotzdem darf in Deutschland gefahren werden.

Ich hoffe, hierdurch den Betroffenen weiter geholfen zu haben. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns unter Tel.: 03301-536300 oder eMail: info@ra-hartmann.de