Konditionsfrage: Kündigung eines Fitnessvertrages

Es gibt Streit in Deutschlands Fitnessstudios. Und zwar immer häufiger in dem Fall, in dem ein Kunde den Vertrag aufkündigen will. Schnell ist die Kündigungsfrist übersehen und es stellt sich die Frage: bin ich verpflichtet, für ein ganzes Jahr den Beitrag zu zahlen?

Man unterscheidet zwischen ordentlicher, also fristgemäßer, sowie außerordentlicher Kündigung.

Bei außerordentlichen Kündigungen:

Aus dem ärztlichen Attest sollte unmissverständlich hervorgehen, dass aufgrund der Erkrankung auf unabsehbare Zeit keine Sportausübung mehr möglich ist. Dann kann die Möglichkeit bestehen, den Vertrag auch vorzeitig zu lösen.

Tipps für wirksame Kündigungen:

Damit dem schweißtreibenden Training im Studio nicht noch eine viel schweißtreibendere juristische Auseinandersetzung folgt, sollten Sie Folgendes beachten:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Fitnessstudios lassen eine Kündigung nur schriftlich zu. Widerrufen Sie gleich im Kündigungsschreiben auch eventuell erteilte Bankeinzugsermächtigungen gegenüber dem Studio zum Vertragsende. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie sich Ihr Geld notfalls im Klagewege erst mühsam zurückholen müssen. Das Studio muss dann seinen Anspruch einklagen gehen. Kündigen Sie nie „auf den letzten Drücker“. Sie müssen auf unerwartete Verzögerungen noch reagieren können. Wer sich nicht sicher ist, ob er den Vertrag über mehr als ein Jahr aufrecht erhalten will, sollte schon bei oder kurz nach Vertragsschluss eine ordentliche Kündigung zum Ende der Laufzeit aussprechen. Einer späteren Verlängerung bzw. dem Abschluss eines neuen Vertrages wird das Studio im Zweifelsfall eher zustimmen als einer Vertragsaufhebung.

Wenn Sie das Kündigungsschreiben persönlich abgeben:

Bestehen Sie darauf, sofort eine schriftliche Eingangsbestätigung zu erhalten. Sollte Ihnen eine solche verweigert werden, überreichen Sie das Schreiben offen unter Hinzuziehung eines neutralen Zeugen. Notieren Sie sich den vollen Namen Ihres Ansprechpartners im Studio.

Wenn Sie per Fax oder Post kündigen:

Verwenden Sie nach Möglichkeit ein Faxgerät, das im Sendeprotokoll das gesendete Dokument anzeigt und heben Sie das Protokoll auf. Bei postalischer Kündigung verwenden Sie einen Einschreibebrief mit Rückschein. Bestehen Sie trotzdem auf einer rechtzeitigen Kündigungsbestätigung durch den Betreiber des Studios. Der Rückschein beweist im Zweifelsfall nur, dass dem Fitnessstudio etwas zugegangen ist, nicht zwingend, dass es eine Kündigung war. Wenn Sie mit einem einfachen Brief gekündigt haben, bestehen Sie auf einer Eingangsbestätigung vor Ablauf der Kündigungsausschlussfrist.

Wenn es zum Streit um die Wirksamkeit der Kündigung kommt:

Suchen Sie so schnell wie möglich einen Anwalt auf. Wenn Sie eine Mahnung erhalten, stellen Sie unverzüglich klar, dass Sie nicht bereit sind, zu zahlen. Sprechen Sie vorsorglich eine weitere Kündigung aus. Machen Sie deutlich, dass Sie auf keinen Fall an einer Fortführung des Vertrages interessiert sind, z.B. durch die Rückgabe der Zutrittsberechtigung.

Wichtig ist natürlich auch die Abwägung der Kosten. In vielen Fällen, z.B. wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht oder Prozesskostenhilfe gewährt wird, ist die Verteidigung gegen den Anspruch kostenlos.

Dieser Beitrag wird fortgesetzt.