Prozesstag 22. Januar 2024 im Berliner Tresorraubprozess

Am 22.1.24 geschah in dem Prozess folgendes: Die Ermittlungsführerin sagte aus. Weiter ging es im 49 Millionen -Prozess vor dem Berliner Landgericht. Kernaussage der Zeugin: Kronzeuge Thomas S. sei von Anfang an nicht ehrlich gewesen.

Der Verhandlungstag am Montag, 22. Januar, beschränkte sich auf die Anhörung einer einzigen Zeugin: Polizeihauptkommissarin (KHKin) Frau D. (48). Sie gab an, seit Januar 2023 im vorliegenden Fall mit der Ermittlungsführung, der Asservatenauswertung und der Koordinierung der Spurensicherung beauftragt zu sein.

Zunächst berichtete die Zeugin noch einmal detailliert, wie der Kronzeuge Thomas S. vom Zeugen zum Beschuldigten wurde. Das war das Ergebnis eines mehrwöchigen Prozesses.

Am 1. März 2023 wurde dem Angeklagten S. mitgeteilt, dass er nunmehr Beschuldigter ist. Am selben Tag wurden Hausdurchsuchungen in verschiedenen Objekten des Thomas S. durchgeführt. Er selbst wurde in seinem Haus in Bermatingen angetroffen. Nach der mehrstündigen Hausdurchsuchung wurde S. zu einer ersten Beschuldigtenvernehmung in die Polizeidienststelle Friedrichshafen verbracht. Diese dauerte sechs Stunden.

Die Zeugin berichtete, dass Thomas S. mit allen seinen Angaben sehr vage blieb und den Eindruck vermitteln wollte, naiv und unerfahren zu sein.

Aufgrund ihrer Aktenkenntnis und auch aus dem eigenen Erleben bei vorangegangenen Zeugenvernehmungen, war es für Frau D. aber offensichtlich, dass nicht die Wahrheit gesagt wurde.

Bis dahin lehnte Thomas S. aber immer wieder einen Rechtsbeistand ab. Am dritten Vernehmungstag erklärte S. wiederum sehr vage, dass er aus wirtschaftlicher Not in „etwas hineingeraten sei“ und er jetzt Angst habe und sich bedroht fühle.

Noch immer wollte er sich aber nicht einem Anwalt anvertrauen. Angeblich, weil von dort Informationen zu seinen Mittätern gelangen könnten. Letztlich entschied er sich aber doch für seinen jetzigen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Tzschoppe. Nun nannte er auch erstmals Namen von Tatbeteiligten.

Thomas S. berichtete auch von voran gegangenen Geldwäschegeschäften und daraus resultierenden Verbindlichkeiten gegenüber den nunmehr Mitangeklagten.

Thomas S. hatte auf seinem Handy die Kontaktdaten von Bilall M. und erkannte ihn auch anhand seines WhatsApp-Profilfotos. Die anderen nunmehr Mitangeklagten konnte S. bei seinen polizeilichen Vernehmungen nicht sicher identifizieren.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärte die Zeugin, dass das Schließfachunternehmen „Vallog GmbH“, das Thomas S. als Geschäftsführer betrieb, bereits seit Mai / Juni 2022 die Rechnungen der Wachfirma WISAG nicht mehr beglichen hatte. Bis zu deren Kündigung im November 2023 liefen Verbindlichkeiten in Höhe von 40 Tausend Euro auf.

Das erste Gespräch mit Bilall M. hat nach der Aussage von Thomas S. erst im Oktober 2023 stattgefunden.

Im Folgenden berichtete Frau D. über aufgefundene Spuren, wie z.B. einen Fingerabdruck und DNA-Spuren vom Mitangeklagten Mahmoud M. Sie erklärte auch, dass die nicht unerheblichen Vermögenswerte des Kronzeugen Thomas S. vorläufig beschlagnahmt wurden. Nicht zuletzt deshalb, weil aus der des S. Telefonüberwachung klar wurde, dass Werte verschoben werden sollten.

Damit endete der Verhandlungstag. Wie es am Donnerstag, 25. Januar 2024, auch unter Berücksichtigung des GdL – Streiks und damit eventuell verbundener Verspätungen, weitergeht, werden wir Ihnen berichten.

Entdecke mehr von Rechtsanwalt Verkehrsrecht § Kanzlei Dr. Hartmann & Partner

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen