Das Wichtigste vorab: Es gibt noch mindestens zehn weitere Termine geplant im Berliner 49 Millionen – Prozess. Hier der Bericht zum Verhandlungstermin am 25. Januar 2024.
In Abstimmung mit den Prozessbeteiligten gab der Vorsitzende am Donnerstag, 25. Januar 2024, zehn weitere Verhandlungstermine bekannt, die sich bis zum 29. April 2024 erstrecken. Ursprünglich sollten die Verhandlungen im Berliner 49 Millionen – Prozess bereits im Januar diesen Jahres enden. Doch aufgrund der Art und des Umfangs dieses Prozesses sind wesentlich mehr Verhandlungstage als geplant notwendig.
Am 25.Januar 2024 wurden zwei Zeugen gehört. Der erste Zeuge, Herr S. (59), erschien mit seinem Rechtsanwalt. Der Vorsitzende erklärte den Beteiligten, dass Herr S. in einer Doppelrolle als Geschädigter und als Adhäsionskläger auftritt. Dadurch kann ein zivilrechtlicher Anspruch auch im Strafprozess verfolgt werden.
In seiner Aussage schilderte Herr S., wie er im Jahr 2021 ein Schließfach in der Fasanenstraße angemietet hatte. Darin hatte er seine Altersvorsorge in Form von Goldbarren und –münzen in mit einem Gesamtwert in Höhe von etwa 50 Tausend Euro sowie weitere Fünftausend Euro in bar verwahrt. Zusätzlich zu der geltenden Grundversicherung des Schließfachunternehmens „VALLOG GmbH“ in Höhe von 30 Tausend Euro hatte der Zeuge bei dieser noch einen zusätzlichen Versicherungsschutz über weitere 20 Tausend Euro abgeschlossen. Es ließ sich in der Verhandlung nicht klären, ob die Betreiber der Schließfachanlage – hier vor allem der Kronzeuge – den erhöhten Versicherungsschutz überhaupt der Versicherung gemeldet hatten.
Der Zeuge berichtete weiter von seinem Verfahren gegen den Angeklagten und Kronzeugen Thomas S. und gegen die Mannheimer Versicherung. Diese lehnt bislang jede Zahlung an die Geschädigten ab und beruft sich aufgrund der angeklagten Tatbeteiligung des damaligen Geschäftsführers Thomas S. auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit.
Die zweite Zeugin, Fr. B, war bereits vor zwei Wochen befragt worden. Nach sehr hitzigen Wortwechseln mit den Verteidigern der Angeklagten hatte sie rechtlichen Beistand verlangt. Daraufhin brach der Vorsitzende ihre Zeugenaussage ab und lud sie für den 25. Januar erneut. So erschien Frau B. wieder mit ihrer Dolmetscherin und diesmal auch mit einem Rechtsbeistand. Es ging um die Klärung von 27 Positionen im Schließfachinhalt der Zeugin.
Frau B. wurden wie schon bei der vorherigen Befragung nacheinander Bilder von Schmuckgegenständen gezeigt, die sie auch der Polizei, dem Gericht und der Versicherung zur Verfügung gestellt hatte. Wieder gab es Wortgefechte hinsichtlich der Anschaffungs- und Wiederbeschaffungskosten der einzelnen Teile. Nachdem die Zeugin sich mehrfach widersprochen hatte, Fragen des Vorsitzenden mit Gegenfragen zu beantworten versuchte und ausweichende Auskünfte über die Herkunft der einzelnen Schmuckstücke erteilte, kam es erneut zu Unstimmigkeiten zwischen der Zeugin und den Verteidigern. Während der hitzigen Befragung behielt sich der Rechtsbeistand der Zeugin zum Schutz ihrer Mandantin vor, gegen die Anwälte der Verteidigung wegen Beleidigung vorzugehen. Schließlich wurde Frau B. ein weiteres Mal auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen. Gegen 15:30 Uhr wurde die Befragung der Zeugin B. in allseitiger Unzufriedenheit beendet.
Der Prozess wird voraussichtlich am Donnerstag, 15. Februar 2024, fortgesetzt. Wir werden für Sie dabei sein und darüber berichten.