Bald Einzug der Fahrzeuge möglich? Und wird das Übertragen von Punkten auf andere bald strafbar?

Es tut sich einiges in der Gesetzgebung im Verkehrsrecht. Insbesondere wird interessant, ob demnächst ein Einzug von Fahrzeugen nach Straftaten erleichtert möglich ist. Und ob das Übertragen von Punkten auf andere bald strafbar wird.

So jedenfalls lautet die abschließende Empfehlung des Arbeitskreises an den Gesetzgeber nach den diesjährigen Verkehrsgerichtstagen von Goslar, die vom 24.-26. Januar stattfanden. Laut Empfehlung sollen nach Trunkenheitsfahrten oder Fahrten unter Drogeneinfluss die beteiligten Fahrzeuge eingezogen werden können, wie es etwa bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315f Strafgesetzbuch) möglich ist. Die Einziehung des KFZ soll zukünftig selbst dann erfolgen dürfen, wenn der Täter nicht Eigentümer dieses Fahrzeugs ist. Dabei soll die Einziehung der Kraftfahrzeuge nicht an Grenzwerten fest gemacht werden.

Auch das Übertragen von Punkten wurde eingehend diskutiert. So etwas ist in der Praxis oft der Fall, wenn der Fahrer eines KFZ bereits Punkte in Flensburg gesammelt hat. Nach sieben Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Um das zu vermeiden, nehmen dann Freunde oder Bekannte den Verstoß auf ihre Kappe, indem sie gegenüber den Behörden behaupten, gefahren zu sein. Aber es gibt mittlerweile auch etliche gewerbliche „Punktehändler“, die Ihnen drohende Punkte abkaufen. Das soll sich nun laut Empfehlung an die Ministerien ändern: Der Verkehrsgerichtstag forderte höhere Strafen und mehr Fahrverbote. Gewerbliche Angebote des Punktehandels sollen verboten werden. Der tatsächliche Fahrzeugführer soll bestraft und auch mit Fahrverboten belegt werden.

Zwar sind dies „nur“ Empfehlungen. Jedoch gehen diese von Experten aus Juristen, Polizisten und Gutachtern aus und sollten deshalb genau beobachtet werden. Der Arbeitskreis empfiehlt den Personalaufbau für Bußgeldbehörden, um ausführlicher ermitteln zu können. Auch die dreimonatige Frist der Verfolgungsverjährung soll auf sechs Monate angehoben werden.

Inwieweit die Gesetze dahingehend verschärft werden, wird sich in der Zukunft zeigen. Wir werden Sie hier darüber informieren.

Sie möchten wissen, wie Sie in Ihrem speziellen Fall nach Punkten in Flensburg oder bei drohenden Entzug der Fahrerlaubnis vorgehen sollten? Dann vereinbaren Sie einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin und besuchen Sie uns auf unserem YouTube Kanal.

Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
in Berlin und Oranienburg
(Tel. 03301 – 53 63 00)