Urteil: Augen auf vor Verrichtung der Notdurft

Auch Fußgänger sind Teil des Straßenverkehrs. Sie müssen daher, genau wie jeder Kraftfahrer, bestimmte Vorschriften beachten. Lesen Sie hierzu folgende Entscheidung. Kernaussage: Wer sich in die Büsche schlägt, um einem dringenden Bedürfnis nachzukommen, sollte vorher tunlichst das Terrain sondieren. Verunglückt der „Wildpinkler“ wird es für ihn schwer, einen Verantwortlichen für Schadensersatzansprüche zu finden. Dies ergibt … Weiterlesen