Radarwarngeräte: Bußgelder!

Durch die Änderung von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist es nunmehr auch dem Führer eines Kraftfahrzeugs untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Damit soll insbesondere nun auch mittels einer Ordnungswidrigkeitenbestimmung gegen den Betrieb von sogenannten Radarwarn- und Laserstörgeräten vorgegangen werden. So hat der Gesetzgeber mit … Weiterlesen