Neues zu Geschwindigkeitsmessungen: standardisiertes Messverfahren

Bei einem sogenannten standardisierten Messverfahren zur Geschwindigkeitsermittlung ergeben sich für das Gericht bestimmte Vereinfachungen bei der Formulierung des Urteils. Wenn sich jedoch aus dem Vorbringen des Betroffenen (bzw. seines Verteidigers) konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler ergeben, muss der Tatrichter den Sachverhalt näher aufklären und entsprechende Feststellungen im Urteil treffen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, VRR 2012, … Weiterlesen