Nicht erkennbares Verkehrszeichen aus dem Verkehrsrecht entfaltet keine Rechtswirkungen

An Verkehrszeichen als Bestandteil des Verkehrsrecht müssen wir uns halten, das weiß jeder. Was aber, wenn ein solches Verkehrszeichen als Bestandteil des Verkehrsrecht schlecht oder gar nicht mehr sichtbar ist, weil z.B. Busch- oder Baumbewuchs die Erkennbarkeit verhindern? Hierzu hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil vom 30.9.2010 (A.Z. III-3RBs 336/09) eine klare Meinung geäußert: … Weiterlesen