Verhandlungstag 20.3.24 im Berliner Tresorraubprozess

Der Staatsanwalt hat das Wort – was ist der Deal mit dem Kronzeugen des Millionenraubs der Vallog GmbH Berlin?

Am 20. März 2024 wurde vor dem Landgericht / Kriminalgericht Berlin Moabit ein zur Tatzeit zuständiger Staatsanwalt als Zeuge gehört. Herr Dr. R., wurde gefragt, wann der jetzige Kronzeuge Thomas S. sich geständig zeigte und ob ihm gegenüber Zusagen gemacht wurden.

Dr. R. sagte, dass dies im März 2023 gewesen sei. Kurz nach der Durchsuchung beim Thomas S. habe dieser sich an das LKA (Landeskriminalamt) gewandt, um auszusagen. Deshalb kam es auch zu Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft. Es sollten dabei grundsätzliche Aspekte wie beispielsweise das Hinzuziehen eines Rechtsbeistands für den Thomas S. geklärt werden. Daraufhin habe der Zeuge (Staatsanwalt Dr. R.) nach eigener Aussage lediglich Anregungen, hinsichtlich ihm bekannter Rechtsanwälte P. und G. gegeben.

Am 18. März 2023 sei zusammen mit dem LKA ein Gespräch darüber geführt worden, mit dem Beschuldigten Thomas S. über die Möglichkeit von Maßnahmen, die es auf Grundlage des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes (ZSHG) zum Schutz gefährdeter Personen gibt, zu sprechen. Bei den folgenden zwei Vernehmungen des Beschuldigten durch das LKA sei der Zeuge Dr. R. jedoch nicht dabei gewesen.

Weiterhin wollte das Gericht vom Zeugen wissen, wann und durch wen die Entscheidung, Haftbefehl gegen den Beschuldigten Thomas S. zu erlassen, getroffen wurde. Dr. R. erklärte, dass er damals selbst über den Erlass eines Haftbefehls nachdachte, weil eine Tatbeteiligung durch Thomas S. offensichtlich schien und durch die Polizei auch eingeräumt wurde. Dabei musste laut des Zeugen aber bedacht werden, dass der Haftbefehl verkündet und erlassen und zugleich mit Auflagen an den Beschuldigten außer Vollzug gesetzt werden sollte.

Weiter berichtete Dr. R., dass damals überlegt wurde, wie der Haftbefehl gegen Thomas S. ohne dessen persönliches Erscheinen verkündet werden könnte. Das persönliche Erscheinen sollte laut Dr. R. deshalb vermieden werden, denn es sei damals nicht auszuschließen gewesen, dass aufgrund des Umfangs der Ermittlungsmaßnahmen sowie der Brisanz des Falles Informationen nach außen dringen könnten. Und dies hätte zur Gefährdung des Thomas S. führen können.

Der Zeuge berichtete weiter, dass am 5. März 2023 der Haftbefehl angestrebt und am 8. Mai 2023 die Haftverschonung durch den Haftrichter verkündet wurde. Die Frage, ob es Absprachen bezüglich Haftverschonung oder Zusagen auf milde Strafen durch die Staatsanwaltschaft gegeben hätte, verneinte der Zeuge Dr. R.

Die Verteidiger der Mitangeklagten wollten nun Antworten vom Zeugen bezüglich ihres Mandanten Kenan S. beantwortet haben. Der Zeuge verwies darauf, dass er diese Fragen in der heutigen Befragung als Zeuge nicht beantworten würde, weil er sich nicht sicher sei, ob er mit dieser Aussage nicht ein Dienstvergehen begehen würde.

Nach einer kurzen Unterbrechung wurde die Verhandlung mit der weiteren Befragung des Zeugen Dr. R. weitergeführt. Die Verteidigung wollte nun vom damals zuständigen Staatsanwalt wissen, ob ein Auslieferungsersuchen gestellt worden sei, um den Beschuldigten Kenan S., der 2023 in der Türkei verhaftet wurde, nach Deutschland zu holen. Der Zeuge verneinte abermals. Vielmehr sei damals unklar gewesen, warum der Beschuldigte in der Türkei in Haft saß. Und der Zeuge Dr. R sei auch davon ausgegangen, dass Kenan S. bei seiner Rückkehr nach Deutschland die Ermittler möglicherweise zur Tatbeute führen könnte. Damit wurde der Zeuge unvereidigt aus dem Zeugenstand entlassen.

Zum Abschluss des Verhandlungstages erklärte die Verteidigung der Mitangeklagten, einen schriftlichen Antrag nachzureichen, der belegen wird, dass der heute gehörte Zeuge Dr. R. von Anfang an mit der Polizei hinsichtlich eines Hafterlasses des Beschuldigten S. kommuniziert habe. Außerdem, so die Verteidigung der Mitangeklagten, werde ein Ermittlungsverfahren gegen die leitenden ermittelnden Polizeibeamten angestrebt. Grund dafür sei, dass diese in ihren Zeugenaussagen unwahre Angaben gemacht hätten. Es wurde von den Polizeibeamten im Zeugenstand behauptet, dass es keine Absprachen mit der Staatsanwaltschaft und keine Zusagen hinsichtlich der Haftaufhebung des jetzigen Kronzeugen gegeben habe. Die Verteidigung sprach von einem regelrechten „Skandal“ in der Vorgehensweise von Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft erwiderte daraufhin, dass der heutige Zeuge ja vor allem von damaligen Ideen und Überlegungen gesprochen hätte.

Sie sehen, der Prozess nimmt weiter an Fahrt auf. Wie es weitergeht, erfahren Sie wie immer hier bei uns. Seien Sie gespannt.