VW-Abgasskandal: wo muss geklagt werden?

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem sogenannten Abgasskandal geht es um Ansprüche aus Sachmängelhaftung bei Dieselfahrzeugen. Es sind zahlreiche Varianten, bis hin zur Rückgabe des Fahrzeuges, möglich. Eine der auftrauchenden Fragen ist: wo muss geklagt werden?

Die Frage taucht auf, weil zwei unterschiedliche Anspruchsarten in Rede stehen, die sich gegen unterschiedliche Anspruchsgegner richten. Hier nun eine erfreuliche Nachricht: Wenn der Käufer eines Pkw gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines Sachmangels (hier: manipulierte Abgasmessung) geltend macht und gleichzeitig gegen den Hersteller (hier: VW) Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend macht, können Verkäufer und Hersteller als sogenannte Streitgenossen – und damit gemeinschaftlich – verklagt werden. Zuständig ist also das selbe Gericht.

Dies entschied der BGH in seinem Beschluss vom 6.6.18 (A.Z.: X ARZ 303/18). Viele Geschädigte aus dem VW-Abgasskandal, der sich ja längst nicht mehr nur auf VW beschränkt, wird dies freuen. Wird doch so die Rechtedurchsetzung erheblich erleichtert.

Vorliegend hatte der in Dillingen wohnende Kläger gegen die Beklagte zu 1.), eine in Aalen ansässige Kfz-Handlerin, die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Dieselfahrzeug der Marke VW geltend gemacht und gegenüber der bekanntlich in Wolfsburg ansässigen Beklagten zu 2.), eben der Volkswagen / VW AG, als Herstellerin die Feststellung der Einstandspflicht für aus der Beschaffenheit der Abgaseinrichtungen des Fahrzeuges resultierende Schäden gefordert. Die Klägerin hat beide Beklagten vor dem Landgericht Ellwangen verklagt. Dies durfte sie auch, wie der BGH zur Freude vieler Geschädigten nun klarstellte.

Haben Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen aus dem Kauf eines Dieselfahrzeuges? Oder zu den entstehenden Kosten? Dann schreiben Sie uns unter info@ra-hartmann.de

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