Wie das KBA RESPER-Abfragen technisch verarbeitet

Wie das KBA RESPER-Abfragen technisch verarbeitet ist heute unser Thema. Höchste Relevanz für den EU-Führerschein, wenn in Deutschland noch die MPU offen ist!

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ist Deutschlands nationale Kontaktstelle für den EU-weiten Datenaustausch. Andere Behörden in Deutschland haben keinen direkten Zugang zu RESPER.

Ablauf:

  1. Anfrage einer ausländischen Führerscheinbehörde über RESPER mit Personendaten
  2. Automatische Prüfung im Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)
  3. Standardisierte Antwort des KBA mit Statusdaten, aber ohne MPU-Informationen

Wer RESPER-Abfragen stellen darf

Nicht alle EU-Staaten nutzen RESPER gleich aktiv. Deutschland, Österreich, Frankreich und die Niederlande führen regelmäßig Abfragen durch, während z. B. Tschechien, Polen oder Kroatien das System teilweise nur eingeschränkt oder manuell nutzen.

Das führt dazu, dass manche ausländischen Behörden gar keine vollständige Abfrage starten. Wenn die deutsche Sperrfrist abgelaufen ist, lautet die Rückmeldung oft schlicht: „Keine gültige deutsche Fahrerlaubnis vorhanden“.

Datenschutz und rechtliche Grenzen

Das KBA darf nur zur Vermeidung von Doppelvergaben Auskünfte erteilen. Informationen über MPU-Auflagen, Alkohol- oder Drogenhintergründe oder medizinisch-psychologische Beurteilungen dürfen aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden.

Sperrfristen und Codes im RESPER-System

Sperrfristen oder Entziehungen werden in RESPER über standardisierte EU-Codes dargestellt. Typische Einträge lauten z. B.:

  • “withdrawn” = Fahrerlaubnis entzogen
  • “invalid” = ungültig
  • “prohibited until [Datum]” = Fahrverbot/Sperrfrist bis zu einem bestimmten Datum

Und hier ist die STRAFRECHTLICHE SPERRFRIST gemeint, nicht etwa die Tilgung der MPU-Eintragung. Sobald dieser Zeitraum abgelaufen ist, steht in RESPER kein Hindernis mehr, das eine neue EU-Fahrerlaubnis verhindern würde.

Fazit

Die MPU-Auflage ist eine rein nationale deutsche Maßnahme. Sie erscheint in keinem EU-Datensatz und wird von anderen Mitgliedstaaten nicht automatisch erkannt. Sobald eine (strafrechtliche) Sperrfrist abgelaufen ist, liefert RESPER keine Hinweise mehr auf frühere Eignungszweifel, und der Weg für eine neue EU-Fahrerlaubnis ist formal frei – vorbehaltlich des Wohnsitzprinzips.

Entdecke mehr von Rechtsanwalt Verkehrsrecht § Kanzlei Dr. Hartmann & Partner

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen