Zu schnell gefahren und geblitzt – Was kann ich tun?

Fast kein Autofahrer kann von sich behaupten, dass er nicht mal einen Moment lang unaufmerksam war und schon kommt kurze Zeit später ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Wer Glück hat, muss auch nur ein Verwarnungsgeld bezahlen, wenn es sich um kleinere Geschwindigkeitsübertretungen handelt.

Ab Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h gibt es Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Bei Überschreitungen von mehr als 30 km/h innerhalb und mehr als 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird zusätzlich im Regelfall ein Fahrverbot verhängt, das mindestens einen und höchsten drei Monate beträgt, je nachdem wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war.

Maßgeblich ist insoweit der sogenannte Bußgeldkatalog. Was viele Autofahrer hingegen nicht wissen, ist die Tatsache, dass der vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß oft kein sogenannter Regelfall im Sinne des Gesetzes ist. In solchen Fällen kann dies zu einer Herabsetzung der Geldbuße und in manchen Fällen auch zum Wegfall des Fahrverbotes führen. Auch in sogenannten Extremfällen kann das Fahrverbot im Einzelfall aufgehoben werden. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn durch das Fahrverbot der Verlust des Arbeitsplatzes oder die wirtschaftliche Existenz, zum Beispiel bei einem selbständigen Handelsvertreter, konkret gefährdet ist. Das gleiche gilt dann, wenn der Betroffene nur unter unzumutbaren Bedingungen seinen Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann oder wenn man die Verletzung von Messvorschriften nachweisen kann.

Nicht selten kann sich der Betroffene auch auf die sogenannte Verfolgungsverjährung berufen, die nach dem Gesetz innerhalb von drei Monaten ab dem Datum des Verstoßes eintritt. Bestehen derartige Zweifel, sollte man sich in jedem Fall rechtskundig machen, das gilt erst recht, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Diese übernimmt dann die Kosten für die Konsultierung eines Rechtsanwaltes, der den Fall dann rechtskritisch prüft.